Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lackwerk MV Lack- und Karosseriezentrum GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Dorfaue 2, 15745 Wildau
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Rostock HRB 14785
EUID
DEN1206V.HRB14785
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 450/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner
Adresse
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
04.03.2025 , 14:06 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.04.2025
Berichtstermin
27.05.2025
Prüfungstermin
03.03.2026
Prüfungstermin
29.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Lackier- und Karosseriearbeiten sowie die Unfallinstandsetzung an Fahrzeugen aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lackwerk MV Lack- und Karosseriezentrum GmbH ist am 04.03.2025 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 15.04.2025. Der Berichts- und Prüfungstermin ist am 27.05.2025 angesetzt gewesen. Am 31.10.2025 ist die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt. Zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen wird der 03.03.2026 bestimmt. Ein weiterer Termin als Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen ist der 29.07.2026 bestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lackwerk MV Lack- und Karosseriezentrum GmbH, Dorfaue 2, 15745 Wildau, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Dienstag, 3. März 2026, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lackwerk MV Lack- und Karosseriezentrum GmbH, Dorfaue 2, 15745 Wildau, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Dienstag, 3. März 2026, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). AG Cottbus, den 16. Dezember 2025, Az.: 63 IN 450/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lackwerk MV Lack- und Karosseriezentrum GmbH, Dorfaue 2, 15745 Wildau, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Mittwoch, 29. Juli 2026, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ei…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lackwerk MV Lack- und Karosseriezentrum GmbH, Dorfaue 2, 15745 Wildau, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Mittwoch, 29. Juli 2026, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 29. Mai 2026, Az.: 63 IN 450/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lackwerk MV Lack- und Karosseriezentrum GmbH, Dorfaue 2, 15745 Wildau, ist am 31.10.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 6. November 2025, 63 IN 450/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lackwerk MV Lack- und Karosseriezentrum GmbH, Dorfaue 2, 15745 Wildau, ist am 31.10.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 6. November 2025, 63 IN 450/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lackwerk MV Lack- und Ka-rosseriezentrum GmbH, Dorfaue 2, 15745 Wildau, HRB 14785 - Registergericht Rostock, Gegenstand: Lackier- und Karosseriearbeiten u. a., vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kevin Gollin, wurde am 04.03.2025, um 14:06 Uhr, das Insolvenzverfahre…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lackwerk MV Lack- und Ka-rosseriezentrum GmbH, Dorfaue 2, 15745 Wildau, HRB 14785 - Registergericht Rostock, Gegenstand: Lackier- und Karosseriearbeiten u. a., vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kevin Gollin, wurde am 04.03.2025, um 14:06 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 29.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Dienstag, 27. Mai 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklä-rung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 6. März 2025, Az.: 63 IN 450/24
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