Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lagune Rooms GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Wellesweilerstraße 73, 66538 Neunkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 17706
EUID
DEV1109.HRB17706
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
113 IN 44/21
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Aufhebung
07.07.2025
Schlusstermin
18.08.2025 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Das Vermieten von Räumlichkeiten an Hostessen und das Anbieten des entsprechenden Ambientes.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lagune Rooms GmbH ist im Stadium der Schlussverteilung. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Vergütung sowie Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen 482.986,95 EUR, wovon ein Verteilungsbetrag von 21.267,43 EUR zur Verfügung steht. Ein Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin) wurde auf den 18.08.2025 anberaumt. Der ursprünglich für den 07.07.2025 angesetzte Termin wurde aufgehoben, da er nicht veröffentlicht wurde und die Veröffentlichung der Verwalterin nicht fristgerecht erfolgte.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lagune Rooms GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Saarbrücken hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Vergütung sowie Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt. Ein ursprünglich für den 07.07.2025 angesetzter Termin wurde aufgehoben, da er nicht veröffentlicht wurde u…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lagune Rooms GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Saarbrücken hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Vergütung sowie Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt. Ein ursprünglich für den 07.07.2025 angesetzter Termin wurde aufgehoben, da er nicht veröffentlicht wurde und die Veröffentlichung der Verwalterin nicht fristgerecht erfolgte. Der Vergütungsantrag der Verwalterin vom 23.09.2024 ist eingegangen; eine Stellungnahmefrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung wurde eröffnet. Für die Verteilung an die Gläubiger im Range des § 38 InsO steht ein Betrag von 21.267,43 EUR zur Verfügung, während Forderungen in Höhe von 482.986,95 EUR angemeldet sind. Ein Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin) wurde auf den 18.08.2025 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 113 IN 44/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17706 eingetragenen Lagune Rooms GmbH, Wellesweilerstraße 73, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Iryn…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 113 IN 44/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17706 eingetragenen Lagune Rooms GmbH, Wellesweilerstraße 73, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Iryna Adams,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 482.986,95 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 21.267,43 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 21 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
113 IN 44/21
Amtsgericht Saarbrücken, 08.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 113 IN 44/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17706 eingetragenen Lagune Rooms GmbH, Wellesweilerstraße 73, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Iryn…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 113 IN 44/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17706 eingetragenen Lagune Rooms GmbH, Wellesweilerstraße 73, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Iryna Adams,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 54.526,88 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 24.09.2024.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die der Insolvenzverwalterin die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 21 eingesehen werden.
113 IN 44/21
Amtsgericht Saarbrücken, 07.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 113 IN 44/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17706 eingetragenen Lagune Rooms GmbH, Wellesweilerstraße 73, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Iryn…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 113 IN 44/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17706 eingetragenen Lagune Rooms GmbH, Wellesweilerstraße 73, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Iryna Adams,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Guntram Knop, Ludwigstraße 12, 63067 Offenbach am Main
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass das weitere Verfahren mündlich durchgeführt wird.
II.
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin)
- zur Erörterung der Schlussrechnung der Verwalterin;
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Montag, 18.08.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 21 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Str. 13, 66119 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
113 IN 44/21
Amtsgericht Saarbrücken, 07.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 113 IN 44/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17706 eingetragenen Lagune Rooms GmbH, Wellesweilerstraße 73, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Iryn…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 113 IN 44/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17706 eingetragenen Lagune Rooms GmbH, Wellesweilerstraße 73, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Iryna Adams,
wird der Termin vom 07.07.2025 aufgehoben.
Gründe:
Der Termin wird nicht abgehalten werden können, weil er nicht veröffentlicht wurde, und weil die Veröffentlichung der Verwalterin nach § 188 S. 3 InsO nicht fristgerecht erfolgt ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Str. 13, 66119 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
113 IN 44/21
Amtsgericht Saarbrücken, 07.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 113 IN 44/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17706 eingetragenen Lagune Rooms GmbH, Wellesweilerstraße 73, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Iryn…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 113 IN 44/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17706 eingetragenen Lagune Rooms GmbH, Wellesweilerstraße 73, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Iryna Adams,
ist der Vergütungsantrag des/der Insolvenzverwalters/in vom 23.09.2024 eingegangen.
Sie erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung.
Der Vergütungsantrag ist auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
113 IN 44/21
Amtsgericht Saarbrücken, 29.01.2025
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