Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LAKO Konzept GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 27905
EUID
DEH1101.HRB27905
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
513 IN 2/16
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle
Termine & Fristen
Prüfungstermin
17.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAKO Konzept GmbH, Bremen, ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle festgesetzt worden. Die Berechnungsgrundlage für die Bemessung der Vergütung beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von 67.139,98 Euro.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAKO Konzept GmbH ist beim Amtsgericht Bremen anhängig. Zunächst wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle festgesetzt, basierend auf einem Berechnungswert von 67.139,98 Euro. Im weiteren Verlauf wurde auch die Vergüt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAKO Konzept GmbH ist beim Amtsgericht Bremen anhängig. Zunächst wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle festgesetzt, basierend auf einem Berechnungswert von 67.139,98 Euro. Im weiteren Verlauf wurde auch die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters (ebenfalls Herr Hölzle) festgesetzt, wobei sich dieser nach der Insolvenzmasse in Höhe von 82.214,92 Euro bemisst. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und einen besonderen Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren auf den 17.08.2026 bestimmt. Beteiligte können bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 17.06.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 513 IN 2/16
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
LAKO Konzept GmbH, Saarlauterner Str. 11, 28211 Bremen (AG Bremen, HRB 27905 HB),
vertreten durch:
Tobias Landwehr, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtig…
Amtsgericht Bremen 17.06.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 513 IN 2/16
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
LAKO Konzept GmbH, Saarlauterner Str. 11, 28211 Bremen (AG Bremen, HRB 27905 HB),
vertreten durch:
Tobias Landwehr, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Siebenmorgen-Kölle, Richtweg 1, 28195 Bremen,
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 67.139,98. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 25 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet werden, und zwar für die Sanierungsbemühungen.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 17.06.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 513 IN 2/16
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
LAKO Konzept GmbH, Saarlauterner Str. 11, 28211 Bremen (AG Bremen, HRB 27905 HB),
vertreten durch:
Tobias Landwehr, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtig…
Amtsgericht Bremen 17.06.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 513 IN 2/16
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
LAKO Konzept GmbH, Saarlauterner Str. 11, 28211 Bremen (AG Bremen, HRB 27905 HB),
vertreten durch:
Tobias Landwehr, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Siebenmorgen-Kölle, Richtweg 1, 28195 Bremen,
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 82.214,92 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
513 IN 2/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAKO Konzept GmbH, Saarlauterner Str. 11, 28211 Bremen (AG Bremen, HRB 27905 HB), vertr. d.: Tobias Landwehr, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt …
513 IN 2/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAKO Konzept GmbH, Saarlauterner Str. 11, 28211 Bremen (AG Bremen, HRB 27905 HB), vertr. d.: Tobias Landwehr, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 17.08.2026.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 17.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
513 IN 2/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAKO Konzept GmbH, Saarlauterner Str. 11, 28211 Bremen (AG Bremen, HRB 27905 HB), vertr. d.: Tobias Landwehr, Saarlauterner Straße 11, 28211 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle…
513 IN 2/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAKO Konzept GmbH, Saarlauterner Str. 11, 28211 Bremen (AG Bremen, HRB 27905 HB), vertr. d.: Tobias Landwehr, Saarlauterner Straße 11, 28211 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle, Obernstr. 2 - 12, 28195 Bremen, Tel.: 0421 - 322 649 - 0, Fax: 0421 - 322 649 - 29, Internet: www.goerg-inso.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 33.246,94 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 243.394,39 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 15.07.2026
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