Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Heizelementen aus Kohlefaser sowie der Handel mit Waren aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LaminaHeat GmbH ist beim Amtsgericht Kaiserslautern anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Depré wurde bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen wurden festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag auf den 05.01.2026 bestimmt wurde. Das Gericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und einen Schlusstermin für den 04.05.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum können Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis eingelegt werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 5.381,18 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 2.436.729,62 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 198/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LaminaHeat GmbH vert. d. d. GF Herr Duchene, Klaus-Rainer, Morschheimer Straße 15, 67292 Kirchheimbolanden (AG Kaiserslautern, HRB 32069), vertr. d.: 1. Klaus-Rainer Duchene, Natick, MASSACHUSETTS/USA, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Finkenhof Rechtsanwält…
1 IN 198/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LaminaHeat GmbH vert. d. d. GF Herr Duchene, Klaus-Rainer, Morschheimer Straße 15, 67292 Kirchheimbolanden (AG Kaiserslautern, HRB 32069), vertr. d.: 1. Klaus-Rainer Duchene, Natick, MASSACHUSETTS/USA, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Finkenhof Rechtsanwälte PartG mbB, Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt am Main, (Bevollmächtigte/er), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 04.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 10.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 198/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LaminaHeat GmbH vert. d. d. GF Herr Duchene, Klaus-Rainer, Morschheimer Straße 15, 67292 Kirchheimbolanden (AG Kaiserslautern, HRB 32069), vertr. d.: 1. Klaus-Rainer Duchene, Natick, MASSACHUSETTS/USA, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Finkenhof Rechtsanwält…
1 IN 198/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LaminaHeat GmbH vert. d. d. GF Herr Duchene, Klaus-Rainer, Morschheimer Straße 15, 67292 Kirchheimbolanden (AG Kaiserslautern, HRB 32069), vertr. d.: 1. Klaus-Rainer Duchene, Natick, MASSACHUSETTS/USA, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Finkenhof Rechtsanwälte PartG mbB, Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt am Main, (Bevollmächtigte/er), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Depré festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich bereits festgesetzter Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.10.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13).
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe EUR vereinnahmt wurden.
Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV darf der Mehrbetrag 50 % des Betrages nicht übersteigen, der für die Kosten der Feststellung in die Masse geflossen ist. Als Mehrbetrag sind daher EUR anzusetzen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 10.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 198/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LaminaHeat GmbH vert. d. d. GF Herr Duchene, Klaus-Rainer, Morschheimer Straße 15, 67292 Kirchheimbolanden (AG Kaiserslautern, HRB 32069), vertr. d.: 1. Klaus-Rainer Duchene, Natick, MASSACHUSETTS/USA, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Finkenhof Rechtsanwält…
1 IN 198/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LaminaHeat GmbH vert. d. d. GF Herr Duchene, Klaus-Rainer, Morschheimer Straße 15, 67292 Kirchheimbolanden (AG Kaiserslautern, HRB 32069), vertr. d.: 1. Klaus-Rainer Duchene, Natick, MASSACHUSETTS/USA, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Finkenhof Rechtsanwälte PartG mbB, Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt am Main, (Bevollmächtigte/er), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kaiserslautern zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Depré, O 4 13-16, 68161 Mannheim, Tel.: 0621/120-7810, Fax: 0621/153800, E-Mail: info@depre.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 5.381,18 EUR (Quote: 0,22 %) abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 2.436.729,62 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Kaiserslautern, 11.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 198/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LaminaHeat GmbH vert. d. d. GF Herr Duchene, Klaus-Rainer, Morschheimer Straße 15, 67292 Kirchheimbolanden (AG Kaiserslautern, HRB 32069), vertr. d.: 1. Klaus-Rainer Duchene, Natick, MASSACHUSETTS/USA, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Finkenhof Rechtsanwält…
1 IN 198/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LaminaHeat GmbH vert. d. d. GF Herr Duchene, Klaus-Rainer, Morschheimer Straße 15, 67292 Kirchheimbolanden (AG Kaiserslautern, HRB 32069), vertr. d.: 1. Klaus-Rainer Duchene, Natick, MASSACHUSETTS/USA, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Finkenhof Rechtsanwälte PartG mbB, Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt am Main, (Bevollmächtigte/er), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Depré festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.08.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 08.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 198/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LaminaHeat GmbH vert. d. d. GF Herr Duchene, Klaus-Rainer, Morschheimer Straße 15, 67292 Kirchheimbolanden (AG Kaiserslautern, HRB 32069), vertr. d.: 1. Klaus-Rainer Duchene, Natick, MASSACHUSETTS/USA, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Finkenhof Rechtsanwält…
1 IN 198/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LaminaHeat GmbH vert. d. d. GF Herr Duchene, Klaus-Rainer, Morschheimer Straße 15, 67292 Kirchheimbolanden (AG Kaiserslautern, HRB 32069), vertr. d.: 1. Klaus-Rainer Duchene, Natick, MASSACHUSETTS/USA, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Finkenhof Rechtsanwälte PartG mbB, Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt am Main, (Bevollmächtigte/er), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 04.11.2025
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