Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Landesgartenschau Bad Gandersheim gGmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Markt 10, 37581 Bad Gandersheim
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 207870
EUID
DEP1103.HRB207870
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Goslar, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar
Aktenzeichen
33 IN 16/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann
Adresse
Löwenwall 6, 38100 Braunschweig
Telefon
0531/1805350
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
31.05.2024 , 09:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.07.2024
Prüfungstermin
23.08.2024
Gläubigerversammlung aufgehoben
10.02.2025
Gläubigerversammlung
26.02.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin nach Anmeldefrist
21.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Satzungszweck ist die Förderung der Landschaftspflege sowie der Kunst und Kultur. Der Zweck und der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Niedersächsischen Landesgartenschau 2022 in Bad Gandersheim. Nach Abwicklung der Landesgartenschau im Jahr 2022 soll die Gesellschaft in der Folge die entstandenen Park- und Gartenanlagen, soweit sie im Eigentum der Gesellschaft und/oder im Eigentum der Stadt Bad Gandersheim stehen und nicht einem steuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art der Stadt Bad Gandersheim zuzuordnen sind, weiter betreiben, unterhalten und pflegen. Der Satzungszweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Niedersächsischen Landesgartenschau 2022 in der Stadt Bad Gandersheim, durch die Anlage von Garten-, Grün- und Parkanlagen sowie durch die fortgesetzte Unterhaltung und Pflege der vorstehend genannten Flächen. Der Satzungszweck wird des Weiteren verwirklicht durch die Veranstaltung von Konzerten und anderen kulturellen Veranstaltungen im Rahmen der Landesgartenschau 2022.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Landesgartenschau Bad Gandersheim gGmbH ist am 31.05.2024 um 09:40 Uhr eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, der nach Eröffnung als Insolvenzverwalter bestätigt wurde. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 29.07.2024. Ein ursprünglich auf den 23.08.2024 datierter Stichtag für die Prüfung von Forderungen wurde durch einen späteren Termin ersetzt. Eine besondere Gläubigerversammlung, die zunächst für den 10.02.2025 angesetzt war, wurde aufgehoben und stattdessen auf den 26.02.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Goslar bestimmt. Zu diesem Termin soll über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere den Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung eines Rechtsstreits, beschlossen werden. Die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist ist angeordnet; der entsprechende Stichtag wurde auf den 21.03.2025 festgelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 16/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Landesgartenschau Bad Gandersheim gGmbH, Markt 10, 37581 Bad Gandersheim (AG Braunschweig, HRB 207870), vertr. d.: 1. Ulrike Bode, Hoher Weg 17, 37581 Bad Gandersheim, (Geschäftsführerin), 2. Nina-Vanessa Marahrens, Am Plan 7, 37574 Einbeck, (Geschäfts…
33 IN 16/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Landesgartenschau Bad Gandersheim gGmbH, Markt 10, 37581 Bad Gandersheim (AG Braunschweig, HRB 207870), vertr. d.: 1. Ulrike Bode, Hoher Weg 17, 37581 Bad Gandersheim, (Geschäftsführerin), 2. Nina-Vanessa Marahrens, Am Plan 7, 37574 Einbeck, (Geschäftsführerin), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Löwenwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/1805350, Fax: 0531/180535-20, E-Mail: franc.zimmermann@mfp-law.com bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 28.03.2024
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http://www.amtsgericht-goslar.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutz/
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 16/24: Über das Vermögen der Landesgartenschau Bad Gandersheim gGmbH, Markt 10, 37581 Bad Gandersheim (AG Braunschweig, HRB 207870), vertr. d.: 1. Ulrike Bode, Hoher Weg 17, 37581 Bad Gandersheim, (Geschäftsführerin), 2. Nina-Vanessa Marahrens, Am Plan 7, 37574 Einbeck, (Geschäftsführerin), ist am 31.05.2024 um 0…
33 IN 16/24: Über das Vermögen der Landesgartenschau Bad Gandersheim gGmbH, Markt 10, 37581 Bad Gandersheim (AG Braunschweig, HRB 207870), vertr. d.: 1. Ulrike Bode, Hoher Weg 17, 37581 Bad Gandersheim, (Geschäftsführerin), 2. Nina-Vanessa Marahrens, Am Plan 7, 37574 Einbeck, (Geschäftsführerin), ist am 31.05.2024 um 09:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Löwenwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/1805350, Fax: 0531/180535-20, E-Mail: franc.zimmermann@mfp-law.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.07.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 23.08.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (29.07.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (23.08.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 04.06.2024
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http://www.amtsgericht-goslar.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutz/
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 16/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Landesgartenschau Bad Gandersheim gGmbH, Markt 10, 37581 Bad Gandersheim (AG Braunschweig, HRB 207870), vertr. d.: Ulrike Bode, Hoher Weg 17, 37581 Bad Gandersheim, (Geschäftsführerin), wird der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung am 10.02.2025 aufgeho…
33 IN 16/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Landesgartenschau Bad Gandersheim gGmbH, Markt 10, 37581 Bad Gandersheim (AG Braunschweig, HRB 207870), vertr. d.: Ulrike Bode, Hoher Weg 17, 37581 Bad Gandersheim, (Geschäftsführerin), wird der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung am 10.02.2025 aufgehoben.
Amtsgericht Goslar, 04.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 16/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Landesgartenschau Bad Gandersheim gGmbH, Markt 10, 37581 Bad Gandersheim (AG Braunschweig, HRB 207870), vertr. d.: Ulrike Bode, Hoher Weg 17, 37581 Bad Gandersheim, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestim…
33 IN 16/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Landesgartenschau Bad Gandersheim gGmbH, Markt 10, 37581 Bad Gandersheim (AG Braunschweig, HRB 207870), vertr. d.: Ulrike Bode, Hoher Weg 17, 37581 Bad Gandersheim, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 26.02.2025, 10:00 Uhr, Saal 215, Amtsgericht Goslar - Haus II -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 04.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 16/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Landesgartenschau Bad Gandersheim gGmbH, Markt 10, 37581 Bad Gandersheim (AG Braunschweig, HRB 207870), vertr. d.: Ulrike Bode, Hoher Weg 17, 37581 Bad Gandersheim, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemelde…
33 IN 16/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Landesgartenschau Bad Gandersheim gGmbH, Markt 10, 37581 Bad Gandersheim (AG Braunschweig, HRB 207870), vertr. d.: Ulrike Bode, Hoher Weg 17, 37581 Bad Gandersheim, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.03.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 21.02.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.