Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lapur GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 130309
EUID
DEP2204.HRB130309
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen
Aktenzeichen
71 IN 26/24 NOM
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.03.2024 , 09:00 Uhr
Eröffnung
01.06.2024 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.07.2024
Berichtstermin
21.08.2024 , 10:00 Uhr
Gläubigerversammlung
15.11.2024 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Lapur GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Stephan Jauer und Christian Paar, ist am 25.03.2024 ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet worden. In diesem Rahmen sind am selben Tag vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Es wurde verfügt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind, was insbesondere die Veräußerung und Belastung von Vermögensgegenständen sowie die Abtretung von Ansprüchen betrifft. Zahlungen an die Schuldnerin sind seitdem nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zulässig, und Kreditinstitute dürfen keine Zahlungseingänge mehr verrechnen. Zudem sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt bzw. eingestellt worden. Am 01.06.2024 ist das Insolvenzverfahren schließlich eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert ist nun als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 25.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden und bestehende Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, sind angewiesen, Leistungen an den Insolvenzverwalter zu erbringen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lapur GmbH in Northeim ist am 01.06.2024 eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter sowie später bestellter Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert aus Hannover. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 25.07.2024 anzumelde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lapur GmbH in Northeim ist am 01.06.2024 eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter sowie später bestellter Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert aus Hannover. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 25.07.2024 anzumelden. Ein ursprünglich für den 21.08.2024 anberaumter Berichts- und Prüfungstermin wurde aufgrund einer fehlerhaften Veröffentlichung aufgehoben. Stattdessen findet am 15.11.2024 eine Gläubigerversammlung statt, die unter anderem der Beschlussfassung über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und die Prüfung angemeldeter Forderungen dient. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle aus Köln.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 26/24 NOM: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lapur GmbH, Lange Lage 6-8, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 130309), vertr. d.: 1. Dr. Stephan Jauer, (Geschäftsführer), 2. Christian Paar, (Geschäftsführer), ist am 25.03.2024 um 09:00 Uhr folgendes angeordnet worden:
Zum vorläufigen Insolvenzve…
71 IN 26/24 NOM: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lapur GmbH, Lange Lage 6-8, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 130309), vertr. d.: 1. Dr. Stephan Jauer, (Geschäftsführer), 2. Christian Paar, (Geschäftsführer), ist am 25.03.2024 um 09:00 Uhr folgendes angeordnet worden:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, c/o Eckert RAe StB Partnerschaftsgesellschaft mbB, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511/6262870, Fax: 0511/62628710 bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2, 2. Halbsatz InsO wird angeordnet, daß Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind. Es wird der Antragstellerin insbesondere untersagt, ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters Gegenstände seines Vermögens zu veräußern und/oder zu belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Kreditinstitute dürfen Zahlungseingänge für die Antragstellerin nicht mehr verrechnen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt. Dies gilt nicht für unbewegliche Gegenstände und für vor Erlaß dieses Beschlusses erfolgte Pfändungen von Arbeitseinkommen der Antragstellerin.
Amtsgericht Göttingen, 25.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 26/24 NOM: Über das Vermögen der Lapur GmbH, Lange Lage 6-8, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 130309), vertr. d.: 1. Dr. Stephan Jauer, (Geschäftsführer), 2. Christian Paar, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2024 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. jur. Rai…
71 IN 26/24 NOM: Über das Vermögen der Lapur GmbH, Lange Lage 6-8, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 130309), vertr. d.: 1. Dr. Stephan Jauer, (Geschäftsführer), 2. Christian Paar, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2024 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, c/o Eckert RAe StB Partnerschaftsgesellschaft mbB, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511/6262870, Fax: 0511/62628710.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.07.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 04.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 26/24 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Lapur GmbH, Lange Lage 6-8, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 130309), vertreten durch: 1. Dr. Stephan Jauer, (Geschäftsführer), 2. Christian Paar, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwält…
71 IN 26/24 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Lapur GmbH, Lange Lage 6-8, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 130309), vertreten durch: 1. Dr. Stephan Jauer, (Geschäftsführer), 2. Christian Paar, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Kranhaus 1/Im Zollhafen 18, 50678 Köln,
wird der für den 21.08.2024, 10.00 Uhr anberaumte Berichts- und Prüfungstermin aufgrund einer fehlerhaften Veröffentlichung
aufgehoben. Ein neuer Termin ergeht von Amts wegen. Amtsgericht Göttingen, 15.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 26/24 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Lapur GmbH, Lange Lage 6-8, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 130309), vertreten durch: 1. Dr. Stephan Jauer, (Geschäftsführer), 2. Christian Paar, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwält…
71 IN 26/24 NOM: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Lapur GmbH, Lange Lage 6-8, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 130309), vertreten durch: 1. Dr. Stephan Jauer, (Geschäftsführer), 2. Christian Paar, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Kranhaus 1/Im Zollhafen 18, 50678 Köln,
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
Am Freitag, 15.11.2024, 10:00 Uhr, Saal B 011, Amtsgericht, Maschmühlenweg 11, 37073 Göttingen findet eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die evtl. Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), Bestimmung der Rechnungslegungsfrist (§ 66 InsO), Entscheidung über Unterhaltsgewährung aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Entscheidung über die Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO), Entscheidungen über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO), Entscheidung über die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte ( § 162 InsO) sowie zur Anhörung zur evtl. Einstellung des Verfahren mangels Masse (§ 207 InsO) und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen statt.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt sind, werden nicht benachrichtigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO bei Beschlussunfähigkeit der Gläubigerversammlung die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt gilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (25.07.2024) und dem Prüfungstermin (15.11.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die erforderlichen Zustellungen werden gem. § 8 Abs. 3 InsO auf den Insolvenzverwalter übertragen.
Sofern sich herausstellen sollte, dass keine Gegenstände vorhanden sind, die in die Insolvenzmasse fallen, wird dem Insolvenzverwalter schon jetzt gestattet, von der Erstellung eines Masseverzeichnisses abzusehen (§ 151 Abs. 3 Satz 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen einzulegen. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 04.09.2024
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