Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Largos Immobilien Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Schultheißenweg 109, 60489 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 108653
EUID
DEM1201.HRB108653
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht -
Aktenzeichen
810 IN 847/20 L-6-7
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht; Fachanwältin für Arbeitsrecht Petra Heidenfelder
Termine & Fristen
Einspruchsfrist
09.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung von Immobilien und die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Largos Immobilien Management GmbH ist die Verwertung der Insolvenzmasse beendet. Der Insolvenzverwalterin Petra Heidenfelder wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Es sind Forderungen in Höhe von 157.626,72 € zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Ein Massebestand ist vorhanden. Gläubiger können bis zum 09.03.2026 schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Die Insolvenzverwalterin Petra Heidenfelder, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht; Fachanwältin für Arbeitsrecht, hat mitgeteilt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Largos Immobilien Management GmbH, Schultheißenweg 109, 60489 Frankfurt am Main, soll die Schlussverteilung vorgeno…
Die Insolvenzverwalterin Petra Heidenfelder, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht; Fachanwältin für Arbeitsrecht, hat mitgeteilt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Largos Immobilien Management GmbH, Schultheißenweg 109, 60489 Frankfurt am Main, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe € 157.626,72 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in Höhe von € 27.041,66 vorhanden. Davon abzusetzen sind noch die Gerichtskosten, die Auslagen der Insolvenzverwalterin und ihre Vergütung sowie weitere Masseverbindlichkeiten.
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main - Insolvenzgericht - zur Einsicht aller Beteiligten gemäß § 188 Satz 2 InsO niedergelegt. Auf die Fristen gemäß §§ 189, 194 InsO wird verwiesen.
Frankfurt am Main, den 12.11.2025
Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht -
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 847/20 L-6-7 In dem Insolvenzverfahren Largos Immobilien Management GmbH, Schultheißenweg 109, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108653), vertreten durch: 1. Alexander Scheiermann, Frankfurt am Main, (Gesellschafter), 2. Chairos Corporate Housing Services GmbH, Frankfurt am Main, (Gesellschafter…
810 IN 847/20 L-6-7 In dem Insolvenzverfahren Largos Immobilien Management GmbH, Schultheißenweg 109, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108653), vertreten durch: 1. Alexander Scheiermann, Frankfurt am Main, (Gesellschafter), 2. Chairos Corporate Housing Services GmbH, Frankfurt am Main, (Gesellschafterin), vertreten durch: 2.1. Thomas Hofmann, (Geschäftsführer), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 09.03.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 15.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 847/20 L-6-7: In dem Insolvenzverfahren Largos Immobilien Management GmbH, Schultheißenweg 109, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108653), vertr. d.: 1. Alexander Scheiermann, Frankfurt am Main, (Gesellschafter), 2. Chairos Corporate Housing Services GmbH, Frankfurt am Main, (Gesellschafterin), …
810 IN 847/20 L-6-7: In dem Insolvenzverfahren Largos Immobilien Management GmbH, Schultheißenweg 109, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108653), vertr. d.: 1. Alexander Scheiermann, Frankfurt am Main, (Gesellschafter), 2. Chairos Corporate Housing Services GmbH, Frankfurt am Main, (Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1. Thomas Hofmann, (Geschäftsführer), wurden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 63.938,45 erhält die Insolvenzverwalterin unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 15.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 847/20 L-6-7 In dem Insolvenzverfahren Largos Immobilien Management GmbH, Schultheißenweg 109, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108653), vertreten durch: 1. Alexander Scheiermann, Frankfurt am Main, (Gesellschafter), 2. Chairos Corporate Housing Services GmbH, Fuchstanzstraße 33-35, 60489 Frank…
810 IN 847/20 L-6-7 In dem Insolvenzverfahren Largos Immobilien Management GmbH, Schultheißenweg 109, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108653), vertreten durch: 1. Alexander Scheiermann, Frankfurt am Main, (Gesellschafter), 2. Chairos Corporate Housing Services GmbH, Fuchstanzstraße 33-35, 60489 Frankfurt am Main, (Gesellschafterin), vertreten durch: 2.1. Thomas Hofmann, (Geschäftsführer), werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aufgrund der geringen Masse des Verfahrens sind zugunsten der vorläufigen Insolvenzverwalterin unter Anwendung der BGH-Beschlüsse vom 13.07.2006 (IX ZB 104/05) sowie vom 04.02.10, (IX ZB 129/08) gem. § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 2 Abs. 2 InsO antragsgemäß die Mindestvergütung in Höhe von EUR XXX sowie Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 31.10.2025
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