Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LARIS Recycling GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Brunnenweg 2, 64584 Biebesheim am Rhein
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRA 86806
EUID
DEM1103.HRA86806
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 1204/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini
Adresse
E3, 16, 68159 Mannheim
Telefon
0621-4017150-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.02.2026 , 10:20 Uhr
Abweisung des Insolvenzantrags
08.06.2026
Aufhebung der vorläufigen Verwaltung
08.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LARIS Recycling GmbH & Co. KG, c/o LARIS Verwaltungs GmbH, ist am 11.02.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zu diesem Zweck ist Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 08.06.2026 ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Mit der Abweisung am 08.06.2026 sind zugleich die Verfügungsbeschränkungen sowie die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 11.02.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 1204/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LARIS Recycling GmbH & Co. KG, c/o LARIS Verwaltungs GmbH, Brunnenweg 2, 64584 Biebesheim (AG Darmstadt, HRA 86806), vertr. d.: Dzevad Faratovic, Enzweilerstr. 11, 55743 Idar-Oberstein, (Geschäftsführer), ist am 11.02.2026 um 10:20 Uhr g…
Geschäfts-Nr.: 9 IN 1204/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LARIS Recycling GmbH & Co. KG, c/o LARIS Verwaltungs GmbH, Brunnenweg 2, 64584 Biebesheim (AG Darmstadt, HRA 86806), vertr. d.: Dzevad Faratovic, Enzweilerstr. 11, 55743 Idar-Oberstein, (Geschäftsführer), ist am 11.02.2026 um 10:20 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini, E3, 16, 68159 Mannheim, Tel.: 0621-4017150-0, Fax: 0621-401715012 bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
Amtsgericht Darmstadt, 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 1204/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LARIS Recycling GmbH & Co. KG, c/o LARIS Verwaltungs GmbH, Brunnenweg 2, 64584 Biebesheim (AG Darmstadt, HRA 86806), vertr. d.: Dzevad Feratovic, Enzweilerstr. 11, 55743 Idar-Oberstein, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Ano…
9 IN 1204/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LARIS Recycling GmbH & Co. KG, c/o LARIS Verwaltungs GmbH, Brunnenweg 2, 64584 Biebesheim (AG Darmstadt, HRA 86806), vertr. d.: Dzevad Feratovic, Enzweilerstr. 11, 55743 Idar-Oberstein, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 11.02.2026 am 08.06.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Amtsgericht Darmstadt, 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 1204/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LARIS Recycling GmbH & Co. KG, c/o LARIS Verwaltungs GmbH, Brunnenweg 2, 64584 Biebesheim (AG Darmstadt, HRA 86806), vertr. d.: Dzevad Feratovic, Enzweilerstr. 11, 55743 Idar-Oberstein, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzver…
9 IN 1204/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LARIS Recycling GmbH & Co. KG, c/o LARIS Verwaltungs GmbH, Brunnenweg 2, 64584 Biebesheim (AG Darmstadt, HRA 86806), vertr. d.: Dzevad Feratovic, Enzweilerstr. 11, 55743 Idar-Oberstein, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 11.02.2026 sind am 08.06.2026 aufgehoben worden.
Amtsgericht Darmstadt, 08.06.2026
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