Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Laser & MedizinSysteme Mayr GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Marktoberdorfer Straße 33, 86956 Schongau
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 223927
EUID
DED2601V.HRB223927
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Weilheim i.OB
Aktenzeichen
1 IN 65/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
18.09.2019
Änderung Verfahrensdurchführung
18.09.2019
Forderungsanmeldefrist
20.08.2020
Widerspruchsfrist
30.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb von medizintechnischen Geräten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laser & MedizinSysteme Mayr GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Weilheim i.OB. Ursprünglich war für den 18.09.2019 eine mündliche Verfahrensdurchführung angeordnet worden. Aufgrund verfahrensökonomischer Gründe, da eine mündliche Erörterung nicht mehr erforderlich ist, wurde das Verfahren durch Beschluss vom 18.09.2019 dahingehend abgeändert, dass es im schriftlichen Verfahren fortgeführt wird. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung der bis zum 20.08.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummern 14-18) im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 30.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; widerspruchslose Forderungen gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 65/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Laser & MedizinSysteme Mayr GmbH, Marktoberdorfer Straße 33, 86956 Schongau, vertreten durch die Geschäftsführer Mayr Gerd Sebastian und Mayr Karl-Heinz
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 223927
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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Die mit Beschl…
1 IN 65/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Laser & MedizinSysteme Mayr GmbH, Marktoberdorfer Straße 33, 86956 Schongau, vertreten durch die Geschäftsführer Mayr Gerd Sebastian und Mayr Karl-Heinz
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 223927
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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Die mit Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i.OB vom 18.09.2019 angeordnete mündliche Verfahrensdurchführung wird dahingehend abgeändert, dass das Verfahren nunmehr im schriftlichen Verfahren fortgeführt wird.
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Gründe:
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Mit Eröffnungsbeschluss vom 18.09.2019 wurde die mündliche Durchführung des Verfahrens angeordnet.
Die verfahrensökonomischen Gründe für die Anordnung des mündlichen Verfahrens liegen aktuell nicht mehr vor, da eine mündliche Erörterung mit den Beteiligten ist für die weitere Verfahrensabwicklung nicht mehr erforderlich ist, so dass das Verfahren im schriftlichen Verfahren fortgesetzt werden kann.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 28.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 65/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Laser & MedizinSysteme Mayr GmbH, Marktoberdorfer Straße 33, 86956 Schongau, vertreten durch die Geschäftsführer Mayr Gerd Sebastian und Mayr Karl-Heinz
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 223927
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 20.0…
1 IN 65/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Laser & MedizinSysteme Mayr GmbH, Marktoberdorfer Straße 33, 86956 Schongau, vertreten durch die Geschäftsführer Mayr Gerd Sebastian und Mayr Karl-Heinz
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 223927
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 20.08.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 14-18 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 28.05.2026
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