Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Laser-Mikrotechnologie Dr. Kieburg GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 67685
EUID
DEF1103R.HRB67685
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
3842/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sebastian Laboga
Adresse
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.06.2024 , 15:00 Uhr
Eröffnung
01.07.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.08.2024
Berichtstermin
10.09.2024 , 09:50 Uhr
Prüfungstermin
10.09.2024 , 09:50 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laser-Mikrotechnologie Dr. Kieburg GmbH wurde am 13.06.2024 durch den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vorläufig eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Laboga bestellt, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage zu verhindern. Das Hauptverfahren ist am 01.07.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwalt Sebastian Laboga ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 13.08.2024 schriftlich anzumelden. Der Berichtstermin sowie der Prüfungstermin sind für den 10.09.2024 um 09:50 Uhr im Sitzungssaal 218 des Amtsgerichts Charlottenburg anberaumt. In diesem Termin soll auch über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die Veräußerung des Unternehmens oder die Einstellung des Geschäftsbetriebs beschlossen werden. Der Insolvenzverwalter ist mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36l IN 3842/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Laser-Mikrotechnologie Dr. Kieburg GmbH, James-Franck-Straße 15, 12489 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe André Michel
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 67685
- Schuldnerin -
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Der vorläufige Insolve…
36l IN 3842/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Laser-Mikrotechnologie Dr. Kieburg GmbH, James-Franck-Straße 15, 12489 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe André Michel
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 67685
- Schuldnerin -
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Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 12.03.2026 die Regelvergütung gemäß § 11 InsVV zzgl. Zuschlägen nach § 3 Abs. 1 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19% beantragt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung, Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36l IN 3842/24
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In dem Verfahren über den Antrag
Laser-Mikrotechnologie Dr. Kieburg GmbH, James-Franck-Straße 15, 12489 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe André Michel
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 67685
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens …
36l IN 3842/24
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In dem Verfahren über den Antrag
Laser-Mikrotechnologie Dr. Kieburg GmbH, James-Franck-Straße 15, 12489 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe André Michel
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 67685
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 13.06.2024 um 15:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Rechtsanwalt Sebastian Laboga
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36l IN 3842/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Laser-Mikrotechnologie Dr. Kieburg GmbH, James-Franck-Straße 15, 12489 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe André Michel
Geschäftszweig: Projektierung, Entwicklung und Vertrieb von Laserausrüstungen sowie technologische Dienstleistungen mit Lase…
36l IN 3842/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Laser-Mikrotechnologie Dr. Kieburg GmbH, James-Franck-Straße 15, 12489 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe André Michel
Geschäftszweig: Projektierung, Entwicklung und Vertrieb von Laserausrüstungen sowie technologische Dienstleistungen mit Lasertechnik
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 67685
- Schuldnerin -
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2024 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Sebastian Laboga
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 13.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den
§§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans) InsO bezeichneten Angelegenheiten
sowie zusätzlich hier:
Berechtigung des Insolvenzverwalters, das Unternehmen der Schuldnerin im ganzen oder in Teilen zu veräußern, auch im Falle der Veräußerung an einen im Sinne von § 162 InsO besonders interessierten Erwerber,
Berechtigung des Insolvenzverwalters, den Geschäftsbetrieb nach eigenem Ermessen einzustellen, sofern eine weitere Betriebsfortführung nicht mehr sinnvoll erscheint,
wird anberaumt auf
Dienstag, 10.09.2024, 09:50 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 10.09.2024, 09:50 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.07.2024
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