Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 104814
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Insolvenzprofil
Laserident Systems GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Theodor Heuss Ring 23, 50668 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 104814
EUID
DER3306.HRB104814
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 130/21 L-9-8
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Robert Schiebe
Adresse
Frankfurt am Main, Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Prüfungstermin
15.09.2025
Widerspruchsfrist
29.09.2025
Gläubigerversammlung
08.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Import und Export, Softwareentwicklung, Handel mit IT-Komponenten, Mess-und Steuerungsprodukten, IT- Dienstleistungen, Consulting, Erwerb, Veräußerung und Übertragung von Schutzrechten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laserident Systems GmbH ist Gegenstand mehrerer Bekanntmachungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main. Zunächst wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurden nachträglich angemeldete Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 29.09.2025 bestand. Der verfügbare Massebestand betrug € 3.670,48 bei berücksichtigten Forderungen in Höhe von € 164.378,13. Das Verfahren ist mangels einer die Kosten deckenden Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 130/21 L-9-8 : In dem Insolvenzverfahren Laserident Systems GmbH, Theodor Heuss Ring 23, 50668 Köln, vormals: Berner Straße 71a, 60437 Frankfurt am Main (AG Köln, HRB 104814),
vertreten durch: Aftab Ahmed, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
wird das Verfahren nach Anhörung der Gläubiger und, soweit …
810 IN 130/21 L-9-8 : In dem Insolvenzverfahren Laserident Systems GmbH, Theodor Heuss Ring 23, 50668 Köln, vormals: Berner Straße 71a, 60437 Frankfurt am Main (AG Köln, HRB 104814),
vertreten durch: Aftab Ahmed, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
wird das Verfahren nach Anhörung der Gläubiger und, soweit vorhanden, der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 InsO.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 15.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 130/21 L-9-8 In dem Insolvenzverfahren Laserident Systems GmbH, Theodor Heuss Ring 23, 50668 Köln, vormals: Berner Straße 71a, 60437 Frankfurt am Main (AG Köln, HRB 104814),
vertreten durch:
Aftab Ahmed, Waldstraße 65, 63071 Offenbach am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der …
810 IN 130/21 L-9-8 In dem Insolvenzverfahren Laserident Systems GmbH, Theodor Heuss Ring 23, 50668 Köln, vormals: Berner Straße 71a, 60437 Frankfurt am Main (AG Köln, HRB 104814),
vertreten durch:
Aftab Ahmed, Waldstraße 65, 63071 Offenbach am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 15.09.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 29.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 23.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 130/21 L-9-8 In dem Insolvenzverfahren Laserident Systems GmbH, Theodor Heuss Ring 23, 50668 Köln, vormals: Berner Straße 71a, 60437 Frankfurt am Main (AG Köln, HRB 104814),
vertreten durch: Aftab Ahmed, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
…
810 IN 130/21 L-9-8 In dem Insolvenzverfahren Laserident Systems GmbH, Theodor Heuss Ring 23, 50668 Köln, vormals: Berner Straße 71a, 60437 Frankfurt am Main (AG Köln, HRB 104814),
vertreten durch: Aftab Ahmed, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV XXX. Diese ist gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 InsVV um EUR XXX zu erhöhen, da 26 Gläubigern nach den Unterlagen der Antragstellerin gegen diese offenen Forderungen zustehen und mit einer Forderungsanmeldung zu rechnen ist.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt,
§§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 21.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laserident Systems GmbH, Theodor Heuss
Ring 23, 50668 Köln hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Frankfurt am Main, die
Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare
Massebestand beträgt € 3.670,48, abzüglich noch zu b…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laserident Systems GmbH, Theodor Heuss
Ring 23, 50668 Köln hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Frankfurt am Main, die
Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare
Massebestand beträgt € 3.670,48, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und
Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von € 164.378,13 zu
berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am
Main, Aktenzeichen: 810 IN 130/21 L-9-8, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 130/21 L-9-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laserident Systems GmbH, Theodor Heuss Ring 23, 50668 Köln, vormals: Berner Straße 71a, 60437 Frankfurt am Main (AG Köln, HRB 104814), vertr. d.: Aftab Ahmed, Waldstraße 65, 63071 Offenbach am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), werd…
810 IN 130/21 L-9-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laserident Systems GmbH, Theodor Heuss Ring 23, 50668 Köln, vormals: Berner Straße 71a, 60437 Frankfurt am Main (AG Köln, HRB 104814), vertr. d.: Aftab Ahmed, Waldstraße 65, 63071 Offenbach am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erhält der Insolvenzverwalter die Mindestvergütung, antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 10 und 13 bzw. 2, 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 21.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 130/21 L-9-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laserident Systems GmbH, Theodor Heuss Ring 23, 50668 Köln, vormals: Berner Straße 71a, 60437 Frankfurt am Main (AG Köln, HRB 104814),
vertr. d.: Aftab Ahmed, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonde…
810 IN 130/21 L-9-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laserident Systems GmbH, Theodor Heuss Ring 23, 50668 Köln, vormals: Berner Straße 71a, 60437 Frankfurt am Main (AG Köln, HRB 104814),
vertr. d.: Aftab Ahmed, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 08.12.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 4.700,00 EUR geleistet wird.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 21.10.2025
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