Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 14712
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LateBird Deutschland GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Einsteinstr. 1, 33104 Paderborn
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 14712
EUID
DER2809.HRB14712
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 37/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Michels
Adresse
Paderwall 13, 33102 Paderborn
Telefon
05251-105410
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.02.2025 , 13:46 Uhr
Eröffnung
27.02.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.04.2025
Berichtstermin
16.05.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
16.05.2025 , 10:00 Uhr
Gläubigerversammlung
18.07.2025 , 11:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Herstellung, Verkauf, Vermietung und Betreiben von voll automatisierten und personallosen Verkaufssystemen. Weiterhin betreibt das Unternehmen einen Kunden- und Partner-Support, welcher sich auf die Bereiche a) technische Unterstützung, b) logistischer Service, c) telefonische Kundenhotline sowie d) Belieferungs-, Auffüll- und Reinigungsservice bei vorgenannten Verkaufssystemen bezieht
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LateBird Deutschland GmbH ist am 27.02.2025 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin am 11.02.2025 gestellter Antrag. Zuvor waren bereits am 11.02.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Stephan Michels zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens ist derselbe Rechtsanwalt Stephan Michels als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 25.04.2025. Für den Berichtstermin und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen wurde ein gemeinsamer Termin am 16.05.2025 um 10:00 Uhr anberaumt. Zudem ist für den 18.07.2025 um 11:30 Uhr eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Veräußerung von Teilen der Betriebs- und Geschäftsausstattung angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 37/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14712 eingetragenen LateBird Deutschland GmbH, Einsteinstr. 1, 33104 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Belte, Einsteinstr. 1, 33104…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 37/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14712 eingetragenen LateBird Deutschland GmbH, Einsteinstr. 1, 33104 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Belte, Einsteinstr. 1, 33104 Paderborn
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine von dem Verwalter beabsichtigte (§§ 160, 161 InsO) Veräußerung von Teilen der Betriebs- und Geschäftsausstattung
Termin bestimmt auf
Freitag, 18.07.2025, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, II. Etage, Sitzungssaal 218.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
2 IN 37/25
Amtsgericht Paderborn, 25.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 37/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14712 eingetragenen LateBird Deutschland GmbH, Einsteinstr. 1, 33104 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Belte, Einsteinstr…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 37/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14712 eingetragenen LateBird Deutschland GmbH, Einsteinstr. 1, 33104 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Belte, Einsteinstr. 1, 33104 Paderborn
ist am 11.02.2025, um 13:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Michels, Paderwall 13, 33102 Paderborn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2 IN 37/25
Amtsgericht Paderborn, 11.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 37/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14712 eingetragenen LateBird Deutschland GmbH, Einsteinstr. 1, 33104 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Belte, Einsteinstr. 1, 33104 Paderborn
wird wegen Zahl…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 37/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14712 eingetragenen LateBird Deutschland GmbH, Einsteinstr. 1, 33104 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Belte, Einsteinstr. 1, 33104 Paderborn
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.02.2025, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.02.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stephan Michels, Paderwall 13, 33102 Paderborn, Telefon: 05251-105410, Fax: 05251105423.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Freitag, 16.05.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, II. Etage, Sitzungssaal 218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 236 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
2 IN 37/25
Paderborn, 27.02.2025
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