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Insolvenzprofil
Lauterbach Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 54883
EUID
DER3306.HRB54883
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
73 IN 131/09
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Wolfgang Reuter
Rolle
gesetzlich vertreten
Adresse
Gottesweg 54, 50969 Köln
Termine & Fristen
Anordnung Nachtragsverteilung
15.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lauterbach Service GmbH eine Nachtragsverteilung angeordnet. Hiervon sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten in Abzug zu bringen. Hinsichtlich etwaiger Quotenausschüttungen aus dem Insolvenzverfahren der Lauterbach Service GmbH & Co. KG wird ebenfalls die Nachtragsverteilung angeordnet. Gegen den Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung zu. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 73 IN 131/09
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 54883 eingetragenen Lauterbach Service GmbH, Gottesweg 54, 50969 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Reuter, Gottesweg 54, 50969 Köln
hat das Gericht eine Na…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 73 IN 131/09
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 54883 eingetragenen Lauterbach Service GmbH, Gottesweg 54, 50969 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Reuter, Gottesweg 54, 50969 Köln
hat das Gericht eine Nachtragsverteilung angeordnet.
Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten.
wird hinsichtlich etwaiger Quotenausschüttungen aus dem Insolvenzverfahren der Lauterbach Service GmbH & Co. KG (73 IN 299/11) die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Köln, 11.06.2026
Amtsgericht
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, , Zimmer Nr. zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
73 IN 131/09
Amtsgericht Köln, 15.06.2026
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