Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lavina Gastro GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Leopoldstr. 48, 80802 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 263711
EUID
DED2601V.HRB263711
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1508 IN 1017/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Le Van Truong
Termine & Fristen
Aufhebung
28.03.2025
Fristende Einwendungen
02.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Organisation und Durchführung von gastronomischen Konzepten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lavina Gastro GmbH in München ist anhängig. Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 28.03.2025 einen früheren Beschluss aufgehoben, da infolge der Masseunzulänglichkeit kein Schlusstermin gemäß § 197 InsO durchzuführen ist. Stattdessen erfolgt die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde eine Frist bis einschließlich 02.07.2025 gesetzt, um Forderungsanmeldungen zu widersprechen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens einzureichen. Das Verfahren ist mangels einer die Kosten deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO. Eine Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag in Höhe von voraussichtlich 881,26 € bei der Landesjustizkasse Bamberg vorgeschossen wird. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1508 IN 1017/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lavina Gastro GmbH, Leopoldstraße 48, 80802 München, vertreten durch den Geschäftsführer Le Van Truong
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 263711
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des…
1508 IN 1017/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lavina Gastro GmbH, Leopoldstraße 48, 80802 München, vertreten durch den Geschäftsführer Le Van Truong
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 263711
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1508 IN 1017/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lavina Gastro GmbH, Leopoldstraße 48, 80802 München, vertreten durch den Geschäftsführer Le Van Truong
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 263711
- Schuldnerin -
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1. Der Beschluss vom 28.03.2025 wird aufgehoben, da info…
1508 IN 1017/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lavina Gastro GmbH, Leopoldstraße 48, 80802 München, vertreten durch den Geschäftsführer Le Van Truong
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 263711
- Schuldnerin -
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1. Der Beschluss vom 28.03.2025 wird aufgehoben, da infolge der Masseunzulässigkeit kein Schlusstermin gemäß §197 InsO durchzuführen ist.
2. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 02.07.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 881,26 €. Der Nachweis der Einzahlung bei der Landesjustizkasse Bamberg unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht München erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.05.2025
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