Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LAVORA Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Heinrich-Krumm-Straße 17, 63073 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 49439
EUID
DEM1114.HRB49439
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 275/19
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Dmitrijs Sosnovskis
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung Verwalter
15.04.2025
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
30.04.2025
Zustimmung Verteilung
30.04.2025
Frist Einwendungen
20.06.2025
Schlusstermin
20.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, die Personalvermittlung sowie Gebäudereinigung und Industrieservice.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAVORA Services GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat seine Vergütung und Auslagen beantragt, welche durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 30.04.2025 festgesetzt wurden. Die Berechnungsmasse beträgt 28.000,00 EUR. Der endgültige Insolvenzverwalter hat ebenfalls seine Vergütung und Auslagen beantragt, die durch Beschluss vom 15.04.2025 festgesetzt wurden. Die Berechnungsgrundlage hierfür beträgt ebenfalls 28.000,00 EUR. Eine Regelvergütung von 11.549,88 EUR wurde um 60 % erhöht. Zustellungskosten in Höhe von 94,50 EUR wurden festgesetzt. Das Gericht hat die Zustimmung zur Verteilung erteilt. Zur Verteilung steht ein Betrag von 28.000,00 Euro vor Abzug der Verfahrenskosten zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen beträgt 265.459,77 Euro. Ein schriftlicher Schlusstermin ist für den 20.06.2025 angesetzt, um die Schlussrechnung zu erörtern, über nicht verwertbare Gegenstände zu entscheiden und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben. Gläubiger wurden aufgefordert, Anträge oder Einwendungen bis zum 20.06.2025 einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 275/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAVORA Services GmbH, Heinrich-Krumm-Straße 17, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49439), vertr. d.: Dmitrijs Sosnovskis, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzger…
Geschäftsnummer: 8 IN 275/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAVORA Services GmbH, Heinrich-Krumm-Straße 17, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49439), vertr. d.: Dmitrijs Sosnovskis, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 60 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.03.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 28.000,00 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 3.199,50 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 31.199,50 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von 11.549,88 EUR.
III.
Des Weiteren beantragte der Insolvenzverwalter die Gewährung von Zuschlägen in Höhe von jeweils 50% zum einen für das obstruktive Verhalten des Schuldners, zum anderen für die unvollständige Buchhaltung.
Mithin insgesamt einen Zuschlag von 100%.
In der Gesamtschau kommt der Insolvenzverwalter jedoch zu dem Schluss einen Abschlag von 40% vorzunehmen, sodass hier ein Zuschlag von schließlich 60% beantragt wird.
Mit der Gewährung dieses Zuschlags besteht hinsichtlich der Ausführungen des Insolvenzverwalters Einverständnis.
Auf den Akteninhalt wird Bezug genommen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von 94,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV, § 4 Abs. 2 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 275/19
In dem Insolvenzverfahren LAVORA Services GmbH, Heinrich-Krumm-Straße 17, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49439),
vertreten durch:
Dmitrijs Sosnovskis, (Geschäftsführer),
wird schriftlicher Schlusstermin (§ 5 Absatz 2 InsO) zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolven…
Geschäftsnummer: 8 IN 275/19
In dem Insolvenzverfahren LAVORA Services GmbH, Heinrich-Krumm-Straße 17, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49439),
vertreten durch:
Dmitrijs Sosnovskis, (Geschäftsführer),
wird schriftlicher Schlusstermin (§ 5 Absatz 2 InsO) zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18,
63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 20.06.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 275/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAVORA Services GmbH, Heinrich-Krumm-Straße 17, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49439), vertr. d.: Dmitrijs Sosnovskis, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
Der vollständige Beschluss kann von den…
Geschäftsnummer: 8 IN 275/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAVORA Services GmbH, Heinrich-Krumm-Straße 17, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49439), vertr. d.: Dmitrijs Sosnovskis, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach, 30.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 275/19
In dem Insolvenzverfahren LAVORA Services GmbH, Heinrich-Krumm-Straße 17, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49439),
vertreten durch:
Dmitrijs Sosnovskis, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht ein Betrag von 28.000,00 Euro vor Abzug…
Geschäftsnummer: 8 IN 275/19
In dem Insolvenzverfahren LAVORA Services GmbH, Heinrich-Krumm-Straße 17, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49439),
vertreten durch:
Dmitrijs Sosnovskis, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht ein Betrag von 28.000,00 Euro vor Abzug der Verfahrenskosten zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 265.459,77 Euro.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 275/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAVORA Services GmbH, Heinrich-Krumm-Straße 17, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49439), vertr. d.: Dmitrijs Sosnovskis, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des I…
Geschäftsnummer: 8 IN 275/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAVORA Services GmbH, Heinrich-Krumm-Straße 17, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49439), vertr. d.: Dmitrijs Sosnovskis, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf 46.497,71 EUR.
Hier ist die Berechnungsmasse jedoch aufgrund der erst nach Abgabe des Sachverständigengutachtens erlangten Erkenntnisse zu korrigieren. Zu den Änderungen wird auf den Bericht des Insolvenzverwalters zum Berichts- und Prüfungstermin vom 12.06.2020 und den aktuellen Bericht vom 01.11.2024 verwiesen.
Es ergibt sich demnach eine Berechnungsmasse von 28.000,00 EUR.
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30.04.2025.
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