Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 7101
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LBI-Bad Laaspher Bauplanungs- u. Investitions GmbH & Co. KG
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRA 7101
EUID
DER2909.HRA7101
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 23/09
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Carsten Koch
Adresse
Frankfurter Straße 13, 35781 Weilburg
Termine & Fristen
Aufhebung
09.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LBI-Bad Laaspher Bauplanungs- u. Investitions GmbH & Co. KG ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7101 eingetragen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die LBI-Bad Laaspher Bauplanungs- u. Investitionsverwaltungs GmbH, HRB 6508. Als Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Carsten Koch bestellt. Gegen den Beschluss zur Aufhebung steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 23/09
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7101 eingetragenen LBI-Bad Laaspher Bauplanungs- u. Investitions GmbH & Co. KG, Gartenstr. 8, 57334 Bad Laasphe, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschaft…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 23/09
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7101 eingetragenen LBI-Bad Laaspher Bauplanungs- u. Investitions GmbH & Co. KG, Gartenstr. 8, 57334 Bad Laasphe, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 6508 eingetragene LBI-Bad Laaspher Bauplanungs- u. Investitionsverwaltungs GmbH, Gartenstr. 8, 57334 Bad Laasphe, diese vertreten durch den Geschäftsführer Friedrich Wilhelm Becker, Mühlfeld 11, 57334 Bad Laasphe
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Carsten Koch, Frankfurter Straße 13, 35781 Weilburg
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 23/09
Amtsgericht Siegen, 09.06.2026
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