Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lebendauer Group GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Otto-Wels-Straße 2, 63452 Hanau
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 97116
EUID
DEM1502.HRB97116
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 338/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Fabio Algari
Adresse
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069 913092 0
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
16.05.2025
Berichtstermin
27.05.2025 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
27.05.2025 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Beteiligung an anderen Unternehmen sowie das Halten, Verwalten und die Verwertung von eigenem Vermögen im Rahmen einer Unternehmensgruppe.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 09.09.2024 ist über das Vermögen der Lebendauer Group GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Fabio Algari bestellt. Am 24.03.2025 ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Der gleiche Verwalter ist im Eröffnungsbeschluss bestätigt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen bei dem Insolvenzverwalter war ursprünglich bis zum 25.04.2025 bestimmt, wurde jedoch durch Beschluss vom 25.03.2025 auf den 16.05.2025 verlängert. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 27.05.2025 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 338/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lebendauer Group GmbH, Otto-Wels-Straße 2, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 97116), vertr. d.: Steffen Lexa, Wilhelmstr. 8, 63450 Hanau, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 25.03.2025 abgeändert worden.
Die Frist zur Aufforderung der Gläubiger Insolvenzforder…
70 IN 338/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lebendauer Group GmbH, Otto-Wels-Straße 2, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 97116), vertr. d.: Steffen Lexa, Wilhelmstr. 8, 63450 Hanau, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 25.03.2025 abgeändert worden.
Die Frist zur Aufforderung der Gläubiger Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden wird auf den 16.05.2025 bestimmt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau oder dem Landgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 25.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 70 IN 338/24 Am 24.03.2025 um 11:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Lebendauer Group GmbH, Otto-Wels-Straße 2, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 97116), vertr. d.: Steffen Lexa, 63452 Hanau, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Fabio Algari, Goldsteinstra…
Geschäfts-Nr.: 70 IN 338/24 Am 24.03.2025 um 11:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Lebendauer Group GmbH, Otto-Wels-Straße 2, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 97116), vertr. d.: Steffen Lexa, 63452 Hanau, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Fabio Algari, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 913092 0, Fax: 069 913092 -30, E-Mail: frankfurt@hww.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 25.04.2025.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am
Dienstag, 27.05.2025, 11:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 24.03.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 70 IN 338/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lebendauer Group GmbH, Otto-Wels-Straße 2, 63452 Hanau, vertr. d.: Steffen Lexa, 63452 Hanau, (Geschäftsführer), ist am 09.09.2024 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur m…
Az.: 70 IN 338/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lebendauer Group GmbH, Otto-Wels-Straße 2, 63452 Hanau, vertr. d.: Steffen Lexa, 63452 Hanau, (Geschäftsführer), ist am 09.09.2024 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Fabio Algari, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 913092 0, Fax: 069 913092 -30, E-Mail: frankfurt@hww.eu bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 09.09.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.