Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Legeme GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Friedersdorfer Straße 20, 06774 Muldestausee OT Muldenstein
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 29388
EUID
DEW1215.HRB29388
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 176/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Harald Heinze
Adresse
Schillerstraße 4, 04109 Leipzig
Telefon
0341/96253580
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
26.01.2024
Berichtstermin
13.02.2024 , 11:25 Uhr
Prüfungstermin
13.02.2024 , 11:25 Uhr
Widerspruchsfrist
03.07.2025
Schlusstermin
26.08.2025 , 13:20 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Großhandel mit Waren, Lebensmitteln, Getränken, Kosmetik und täglichen Verbrauchsmitteln für den Haushalt, wie Säuberungsmaterialen etc..
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Legeme GmbH ist am 09.01.2024 um 12:30 Uhr durch das Amtsgericht Dessau-Roßlau eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Harald Heinze ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26.01.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sowie zur Entscheidung über die Bestellung des Verwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses fand am 13.02.2024 statt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 03.07.2025 bestand. Durch Beschluss vom 14.07.2025 wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und den Schlusstermin auf den 26.08.2025 bestimmt. Zu berücksichtigende Insolvenzforderungen belaufen sich auf 1.503.222,07 EUR, während ein Massebestand von 5.285,38 EUR verfügbar ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 176/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Legeme GmbH, Friedersdorfer Straße 20, 06774 Muldestausee (AG Stendal, HRB 29388), vertr. d.: Uwe Neugebauer, 19 Balmoral Drive, Grantham, NG31 8SY, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im sc…
2 IN 176/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Legeme GmbH, Friedersdorfer Straße 20, 06774 Muldestausee (AG Stendal, HRB 29388), vertr. d.: Uwe Neugebauer, 19 Balmoral Drive, Grantham, NG31 8SY, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 03.07.2025 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 04.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 176/23: Über das Vermögen der Legeme GmbH, Friedersdorfer Straße 20, 06774 Muldestausee (AG Stendal, HRB 29388), vertr. d.: Uwe Neugebauer, 19 Balmoral Drive, Grantham, NG31 8SY, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), ist am 09.01.2024 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Recht…
2 IN 176/23: Über das Vermögen der Legeme GmbH, Friedersdorfer Straße 20, 06774 Muldestausee (AG Stendal, HRB 29388), vertr. d.: Uwe Neugebauer, 19 Balmoral Drive, Grantham, NG31 8SY, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), ist am 09.01.2024 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Harald Heinze, Schillerstraße 4, 04109 Leipzig, Tel.: 0341/96253580, Fax: 0341/96253581, E-Mail: leipzig@harald-heinze.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.01.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 13.02.2024, 11:25 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178;
179 InsO)
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 09.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 176/23: In dem Insolvenzverfahren Legeme GmbH, Friedersdorfer Straße 20, 06774 Muldestausee (AG Stendal, HRB 29388), vertr. d.: Uwe Neugebauer, 19 Balmoral Drive, Grantham, NG31 8SY, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 14.07.2025 die Vergütung und die Ausla…
2 IN 176/23: In dem Insolvenzverfahren Legeme GmbH, Friedersdorfer Straße 20, 06774 Muldestausee (AG Stendal, HRB 29388), vertr. d.: Uwe Neugebauer, 19 Balmoral Drive, Grantham, NG31 8SY, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 14.07.2025 die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Dem Insolvenzverwalter wurde gestattet, die festgesetzte Vergütung der Masse zu entnehmen. Die der Vergütungsberechnung nach § 2 InsVV zugrunde gelegten Berechnungsmasse ergab sich aus dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens. Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 5835,38 EUR zugrunde gelegt. Zu- oder Abschläge gem. § 3 InsVV wurden nicht festgesetzt.
Die Auslagen und die Umsatzsteuer wurden gem. §§ 7 und 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 14.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 176/23: In dem Insolvenzverfahren Legeme GmbH, Friedersdorfer Straße 20, 06774 Muldestausee (AG Stendal, HRB 29388), vertr. d.: Uwe Neugebauer, 19 Balmoral Drive, Grantham, NG31 8SY, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und der Schlusstermin auf Dienst…
2 IN 176/23: In dem Insolvenzverfahren Legeme GmbH, Friedersdorfer Straße 20, 06774 Muldestausee (AG Stendal, HRB 29388), vertr. d.: Uwe Neugebauer, 19 Balmoral Drive, Grantham, NG31 8SY, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und der Schlusstermin auf Dienstag, 26.08.2025 um 13.20 Uhr vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Außenstelle Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, Raum 012, bestimmt.
Der Termin dient der Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und der Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse sowie zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.
Verfügbar ist ein Massebestand in Höhe von 5.285,38 EUR abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten.
Zu berücksichtigen sind 1.503.222,07 EUR Insolvenzforderungen. Die Schlussunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Außenstelle Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, zur Einsicht aus. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie Nachweise von Klageerhebungen für noch nicht festgestellte Forderungen sind bis zum Ablauf einer Ausschlussfrist von zwei Wochen seit der öffentlichen Bekanntmachung dem Insolvenzverwalter zu erbringen. Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsbelehrungen kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu muss die Erinnerung und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 14.07.2025
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