Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Leine Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hildesheimer Straße 132, 30173 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 219014
EUID
DEP2305.HRB219014
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
IN 424/20
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf
Adresse
Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover
Telefon
0511 626287-0
Termine & Fristen
Prüfungstermin
23.10.2025
Einstellung
24.04.2026
Schlusstermin
24.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistungen im Transport-, Umschlag- und Lagerwesen, Vermietung sowie Auf- und Abbau von Veranstaltungsmaterial.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leine Logistik GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf, hat ihre Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Die Forderungsanmeldung ist abgeschlossen; die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordneter Forderungen ist im schriftlichen Verfahren erfolgt, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 23.10.2025 bestimmt wurde. Das Verfahren ist gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden. Der verfügbare Massebestand beträgt 118.902,69 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 414.614,71 EUR zu berücksichtigen. Ein Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme niedergelegt. Die Gläubiger wurden über die beabsichtigte Einstellung sowie die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis informiert, wobei Einwendungen bis zum 24.06.2026 eingelegt werden konnten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 424/20 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leine Logistik GmbH, Hildesheimer Straße 132, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 219014), vertr. d.: Jonas Ludwig, Stüvestraße 1, 30173 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung…
903 IN 424/20 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leine Logistik GmbH, Hildesheimer Straße 132, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 219014), vertr. d.: Jonas Ludwig, Stüvestraße 1, 30173 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 424/20 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leine Logistik GmbH, Hildesheimer Straße 132, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 219014), vertr. d.: Jonas Ludwig, Berliner Straße 19, 30966 Hemmingen, (Geschäftsführer), wird das Verfahren gemäß § 211 InsO eingestellt werden.
Die Insolvenzverwalterin R…
903 IN 424/20 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leine Logistik GmbH, Hildesheimer Straße 132, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 219014), vertr. d.: Jonas Ludwig, Berliner Straße 19, 30966 Hemmingen, (Geschäftsführer), wird das Verfahren gemäß § 211 InsO eingestellt werden.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511 626287-0, Fax: 0511 626287-10 hat dem Gericht für den Fall einer Verteilung folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 118.902,69 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 414.614,71 EUR zu berücksichtigen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Hannover, 24.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 424/20 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Leine Logistik GmbH, Hildesheimer Straße 132, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 219014), vertr. d.: Jonas Ludwig, Berliner Straße 19, 30966 Hemmingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entsprich…
903 IN 424/20 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Leine Logistik GmbH, Hildesheimer Straße 132, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 219014), vertr. d.: Jonas Ludwig, Berliner Straße 19, 30966 Hemmingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 24.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 24.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 424/20 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leine Logistik GmbH, Hildesheimer Straße 132, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 219014), vertr. d.: Jonas Ludwig, Berliner Straße 19, 30966 Hemmingen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Stefan…
903 IN 424/20 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leine Logistik GmbH, Hildesheimer Straße 132, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 219014), vertr. d.: Jonas Ludwig, Berliner Straße 19, 30966 Hemmingen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.01.2026 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 159.346,13 EUR (erwartete Vorsteuererstattungen aus beglichenen Masseverbindlichkeiten in Höhe von 417,03 EUR inbegriffen).
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 6.654,24 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 166.000,37 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1. Der beantragte Zuschlag in Höhe von 15 % für die erhebliche Befassung mit Arbeitnehmerbelangen wird auch im Rahmen einer Gesamtschau unter Berücksichtigung der vorläufigen Verwaltung als zuschlagsfähig und in der Höhe angemessen angesehen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 361,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 129 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 24.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 424/20 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leine Logistik GmbH, Hildesheimer Straße 132, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 219014), vertr. d.: Jonas Ludwig, Stüvestraße 1, 30173 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen…
903 IN 424/20 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leine Logistik GmbH, Hildesheimer Straße 132, 30173 Hannover (AG Hannover, HRB 219014), vertr. d.: Jonas Ludwig, Stüvestraße 1, 30173 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 12.08.2025
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