Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Leo´s Fussboden & Design GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Am Erlenwald 26, 09128 Chemnitz
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 17453
EUID
DEU1206.HRB17453
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
303 IN 470/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig
Adresse
Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz
Telefon
0371 382370
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
22.05.2026 , 11:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.07.2026
Widerspruchsfrist
21.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Arbeiten aller Art im Bodenlegegewerbe, Raumausstatterhandwerk sowie Groß- und Einzelhandel mit dem dazu erforderlichen Bedarf.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leo's Fussboden & Design GmbH ist am 22.05.2026 um 11:30 Uhr durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 10.07.2026. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen können bis zum 21.08.2026 beim Amtsgericht Chemnitz eingereicht werden. Die Gläubiger werden nicht über das Prüfungsergebnis benachrichtigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 303 IN 470/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leo's Fussboden & Design GmbH, Am Erlenwald 26, 09128 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 17453
vertreten durch den Geschäftsführer Maik Wandelt
Geschäftszweig: Bodenlegegewerk
- wurde am 22.05.2026 um 1…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 303 IN 470/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leo's Fussboden & Design GmbH, Am Erlenwald 26, 09128 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 17453
vertreten durch den Geschäftsführer Maik Wandelt
Geschäftszweig: Bodenlegegewerk
- wurde am 22.05.2026 um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Telefon geschäftlich: 0371 382370 Telefax: 0371 3823710 Email geschäftlich: dherzig@schultze-braun.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 10.07.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 21.08.2026 beim Amtsgericht Chemnitz, 09112 Chemnitz, Gerichtsstraße 2 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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