Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Levigata Technica Gesellschaft für Levigations- und Kolloidaltechnologie mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Am Hohen Ufer 1, 29690 Schwarmstedt
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 205669
EUID
DEP2716.HRB205669
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 24/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Wilfried Rummel
Adresse
Am Hohen Ufer 1, 29690 Schwarmstedt
Termine & Fristen
Aufhebung
26.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, Konstruktion und Herstellung von Levigations- und Kolloidationsgeräten, Filtertechnologie sowie deren Service, die Qualitätssicherung dieser Produkte und Geräte, diese Produkte und Geräte bzw. Lizenzen hierzu vermarkten oder andere dem Sinn und zweck der Firma dienliche Dienst- und Sachleistungen vorzunehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Levigata Technica Gesellschaft für Levigations- und Kolloidaltechnologie mbH ist am 26.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Die Schlussverteilung ist vollzogen worden. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 24/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Levigata Technica Gesellschaft für Levigations- und Kolloidaltechnologie mbH, Am Hohen Ufer 1, 29690 Schwarmstedt (AG Walsrode, HRB 205669), vertr. d.: Wilfried Rummel, Am Hohen Ufer 1, 29690 Schwarmstedt, (Geschäftsführer), ist am 26.03.2026 gemäß § 200 InsO au…
11 IN 24/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Levigata Technica Gesellschaft für Levigations- und Kolloidaltechnologie mbH, Am Hohen Ufer 1, 29690 Schwarmstedt (AG Walsrode, HRB 205669), vertr. d.: Wilfried Rummel, Am Hohen Ufer 1, 29690 Schwarmstedt, (Geschäftsführer), ist am 26.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Die Schlussverteilung ist vollzogen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Aufhebung des Verfahrens kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 26.03.2026
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