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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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die Entwicklung von Computer- Software, deren Weiterentwicklung, Vertrieb und Vermarktung sowie der Vertrieb und die Vermarktung von Computer-Hardware, sämtlich für energiewirtschaftliche Unternehmen und deren Marktpartner.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lexekon GmbH ist beim Amtsgericht Hagen anhängig. Das Gericht hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 23.12.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung bei Gericht eingehen, wobei anzugeben ist, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen bereits festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung.
Originalbekanntmachung
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