Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Leyer, Frank Joachim Gerhard
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Lübeck HRA 171
EUID
DEX1721R.HRA171
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 154/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber
Adresse
Willy-Brandt-Allee 31c, 23554 Lübeck
Termine & Fristen
Festsetzungsantrag Fristende
12.03.2025
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
14.08.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über den Nachlass des verstorbenen Frank Joachim Gerhard Leyer ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber, hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Die Festsetzung erfolgte auf Basis einer Regelvergütung gemäß InsVV unter Berücksichtigung eines Vermögenswerts in Höhe von 574.987,10 EUR. Der vorläufige Verwalter ist gestattet worden, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Zudem ist ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung angesetzt, über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit Frau Andrea Leyer zur Erledigung eines Anfechtungsanspruchs in Höhe von 165.357,11 EUR gegen Zahlung von 50.000,00 EUR an die Masse zu entscheiden. Die Gläubigerversammlung ist beschlussunfähig, wenn die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 154/24
|
In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.
Frank Joachim Gerhard Leyer, geb. Leyer, geboren am 15.07.1957, verstorben am 16.05.2024, zuletzt wohnhaft: Dreeblöcken 25, 23570 Lübeck
ehemals handelnd unter Freitag & Co. e.K., Wakenitzstraße 75, 23564 Lübeck, Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register…
53a IN 154/24
|
In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.
Frank Joachim Gerhard Leyer, geb. Leyer, geboren am 15.07.1957, verstorben am 16.05.2024, zuletzt wohnhaft: Dreeblöcken 25, 23570 Lübeck
ehemals handelnd unter Freitag & Co. e.K., Wakenitzstraße 75, 23564 Lübeck, Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 171 HL
ehemals handelnd unter Hans Joachim Leyer e.K., Wakenitzstraße 75, 23564 Lübeck, Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 1064 HL
- Erblasser -
|
Beschluss:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit Frau Andrea Leyer zur Erledigung eines Anfechtungsanspruches in Höhe von EUR 165.357,11 gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von EUR 50.000,00 an die Insolvenzmasse.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 14.08.2025, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 007, Amtsgericht Lübeck, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 13.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 154/24
|
In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.
Frank Joachim Gerhard Leyer, geb. Leyer, geboren am 15.07.1957, verstorben am 16.05.2024, zuletzt wohnhaft: Dreeblöcken 25, 23570 Lübeck
Inhaber der Freitag & Co. e.K., Wakenitzstraße 75, 23564 Lübeck, Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 1…
53a IN 154/24
|
In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.
Frank Joachim Gerhard Leyer, geb. Leyer, geboren am 15.07.1957, verstorben am 16.05.2024, zuletzt wohnhaft: Dreeblöcken 25, 23570 Lübeck
Inhaber der Freitag & Co. e.K., Wakenitzstraße 75, 23564 Lübeck, Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 171 HL
Inhaber der Hans Joachim Leyer e.K., Wakenitzstraße 75, 23564 Lübeck, Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 1064 HL
- Erblasser -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber, Willy-Brandt-Allee 31c, 23554 Lübeck, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 14.02.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 574.987,10 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 19.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
53a IN 154/24
|
In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.
Frank Joachim Gerhard Leyer, geb. Leyer, geboren am 15.07.1957, verstorben am 16.05.2024, zuletzt wohnhaft: Dreeblöcken 25, 23570 Lübeck
Inhaber der Freitag & Co. e.K., Wakenitzstraße 75, 23564 Lübeck, Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 1…
53a IN 154/24
|
In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.
Frank Joachim Gerhard Leyer, geb. Leyer, geboren am 15.07.1957, verstorben am 16.05.2024, zuletzt wohnhaft: Dreeblöcken 25, 23570 Lübeck
Inhaber der Freitag & Co. e.K., Wakenitzstraße 75, 23564 Lübeck, Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 171 HL
Inhaber der Hans Joachim Leyer e.K., Wakenitzstraße 75, 23564 Lübeck, Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 1064 HL
- Erblasser -
|
Beantragt der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis zum 12.03.2025 zu dem Antrag schriftlich bei dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 19.02.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.