Ausführung sämtlicher Druckarbeiten, insbesondere Buchdruck und Offsetdruck sowie Erbringung sämtlicher sonstigen, im Zusammenhang mit diesen Arbeiten stehenden Leistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 01.08.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Limbacher Druck GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus M. Merbecks bestellt worden, der beauftragt wurde, Zustellungen gemäß § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.09.2025 zweifach beim Insolvenzverwalter anzumelden und etwaige Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Auf einen Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 30.10.2025 beim Amtsgericht Chemnitz einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 420 IN 902/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Limbacher Druck GmbH, Anna-Esche-Straße 6, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 524
vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Robert Zschäbitz
ergeht am 01.08.2025 nachfolgende…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 420 IN 902/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Limbacher Druck GmbH, Anna-Esche-Straße 6, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 524
vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Robert Zschäbitz
ergeht am 01.08.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Ausführung sämtlicher Druckarbeiten, insbesondere Buchdruck und Offsetdruck sowie Erbringung sämtlicher sonstigen, im Zusammenhang mit diesen Arbeiten stehenden Leistungen) wird am 01.08.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Markus M. Merbecks
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444610
Telefax: 0371 4446111
Email geschäftlich: merbecks@floether-wissing.de
Website: www.sanierungskultur.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 19.09.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 30.10.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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