Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Limes Import GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Daimlerring 4, 65205 Wiesbaden
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 10389
EUID
DEM1906.HRB10389
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
ehem. GF Franz Josef Walkucz
Rolle
ehem. Geschäftsführer
Adresse
Waldgartenstraße 51, 81377 München
Termine & Fristen
Aufhebung
08.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Import und Vertrieb alkoholischer Getränke, insbesondere von Weinen und Champagner.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Limes Import GmbH ist am 08.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 234/13: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Limes Import GmbH, zuletzt geschäftsansässig Daimlerring 4, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 10389), vertr. d.: Franz Josef Walkucz, als ehem. GF der Limes Import GmbH, Waldgartenstraße 51, 81377 München, (Geschäftsführer), ist am 08.06.2026 gemäß § 200 InsO…
10 IN 234/13: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Limes Import GmbH, zuletzt geschäftsansässig Daimlerring 4, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 10389), vertr. d.: Franz Josef Walkucz, als ehem. GF der Limes Import GmbH, Waldgartenstraße 51, 81377 München, (Geschäftsführer), ist am 08.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 08.06.2026
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