Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lindt Malerbetrieb GmbH & Co KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Mühlenweg 4, 55606 Kirn
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRA 21187
EUID
DET2101V.HRA21187
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
3 IN 69/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.04.2024 , 14:45 Uhr
Eröffnung
01.05.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.07.2024
Stichtag Berichts- und Prüfungstermin
24.07.2024
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
02.07.2025
Gläubigerversammlung
02.12.2025 , 14:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lindt Malerbetrieb GmbH & Co KG ist am 01.05.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 04.04.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Annemarie Dhonau zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Mit der Eröffnung des Verfahrens wurde sie zur endgültigen Insolvenzverwalterin bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 03.07.2024 anzumelden. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin wurde der 24.07.2024 bestimmt. Für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde das schriftliche Verfahren angeordnet, wobei Widersprüche bis zum 02.07.2025 eingelegt werden konnten. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung ist für den 02.12.2025 angesetzt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere den Abschluss eines Vergleichs, zu beschließen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lindt Malerbetrieb GmbH & Co KG ist am 01.05.2024 eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 04.04.2024 angeordnet worden. Rechtsanwältin Annemarie Dhonau wurde zur vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzverwalterin bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenz…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lindt Malerbetrieb GmbH & Co KG ist am 01.05.2024 eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 04.04.2024 angeordnet worden. Rechtsanwältin Annemarie Dhonau wurde zur vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzverwalterin bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen lief bis zum 03.07.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist auf den 24.07.2024 festgelegt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde das schriftliche Verfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei die Widerspruchsfrist bis zum 02.07.2025 dauerte. Am 17.04.2025 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseverbindlichkeiten zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung ist für den 02.12.2025 angesetzt, auf der über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere den Abschluss eines Vergleichs, beschlossen werden soll.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 69/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lindt Malerbetrieb GmbH & Co KG, Mühlenweg 4, 55606 Kirn (AG Bad Kreuznach, HRA 21187), vertr. d.: 1. Lindt Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Lindt, An der Hollerstaudt 12, 55758 Mörschied, (Geschäftsführer)…
3 IN 69/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lindt Malerbetrieb GmbH & Co KG, Mühlenweg 4, 55606 Kirn (AG Bad Kreuznach, HRA 21187), vertr. d.: 1. Lindt Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Lindt, An der Hollerstaudt 12, 55758 Mörschied, (Geschäftsführer), ist am 04.04.2024 um 14:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Annemarie Dhonau - c/o Dr. Schiebe u. Coll. -, -Fachanwältin für Insolvenzrecht-, Dr. Karl-Aschoff-Str. 14, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/20278902-0, Fax: 0671/20278902-9, E-Mail: badkreuznach@schiebe.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 04.04.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 3 IN 69/24 Am 01.05.2024 um 12:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Lindt Malerbetrieb GmbH & Co KG, Mühlenweg 4, 55606 Kirn (AG Bad Kreuznach, HRA 21187), vertr. d.: 1. Lindt Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Lindt, An der …
Geschäfts-Nr.: 3 IN 69/24 Am 01.05.2024 um 12:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Lindt Malerbetrieb GmbH & Co KG, Mühlenweg 4, 55606 Kirn (AG Bad Kreuznach, HRA 21187), vertr. d.: 1. Lindt Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Lindt, An der Hollerstaudt 12, 55758 Mörschied, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Annemarie Dhonau - c/o Dr. Schiebe u. Coll. -, -Fachanwältin für Insolvenzrecht-, Dr. Karl-Aschoff-Str. 14, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/20278902-0, Fax: 0671/20278902-9, E-Mail: badkreuznach@schiebe.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 03.07.2024.
b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht wird bestimmt
auf den 24.07.2024.
Bis zu diesem Termin kann die Tabelle auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
-Insolvenzgericht- Bad Kreuznach von 9.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Im angeordneten schriftlichen Verfahren können Widersprüche gegen die Feststellung einer Forderung schriftlich eingelegt werden. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet.
Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Anträge über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten können im angeordneten schriftlichen Verfahren ebenfalls bis zum Ablauf der genannten Frist eingereicht werden.
Hinweis: Die vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Insolvenzeröffnung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 07.05.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 69/24: Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lindt Malerbetrieb GmbH & Co KG, Mühlenweg 4, 55606 Kirn (AG Bad Kreuznach, HRA 21187), vertr. d.: 1. Lindt Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Lindt, An der Hollerstaudt 12, 55758 Mörschied, (Geschäftsführer),
ist Termin z…
3 IN 69/24: Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lindt Malerbetrieb GmbH & Co KG, Mühlenweg 4, 55606 Kirn (AG Bad Kreuznach, HRA 21187), vertr. d.: 1. Lindt Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Lindt, An der Hollerstaudt 12, 55758 Mörschied, (Geschäftsführer),
ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Dienstag, 02.12.2025, 14:30 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 17.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 69/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lindt Malerbetrieb GmbH & Co KG, Mühlenweg 4, 55606 Kirn (AG Bad Kreuznach, HRA 21187), vertr. d.: 1. Lindt Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Lindt, An der Hollerstaudt 12, 55758 Mörschied, (Geschäftsführer),
wird…
3 IN 69/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lindt Malerbetrieb GmbH & Co KG, Mühlenweg 4, 55606 Kirn (AG Bad Kreuznach, HRA 21187), vertr. d.: 1. Lindt Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Lindt, An der Hollerstaudt 12, 55758 Mörschied, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 02.07.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 04.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 69/24: In dem Insolvenzverfahren Lindt Malerbetrieb GmbH & Co KG, Mühlenweg 4, 55606 Kirn (AG Bad Kreuznach, HRA 21187), vertr. d.: 1. Lindt Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Lindt, An der Hollerstaudt 12, 55758 Mörschied, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalteri…
3 IN 69/24: In dem Insolvenzverfahren Lindt Malerbetrieb GmbH & Co KG, Mühlenweg 4, 55606 Kirn (AG Bad Kreuznach, HRA 21187), vertr. d.: 1. Lindt Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Lindt, An der Hollerstaudt 12, 55758 Mörschied, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 17.04.2025
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