Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lions at Work GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Annette-Allee 41, 48149 Münster
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 13467
EUID
DER2713.HRB13467
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
72 IN 43/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
02.02.2024
Gläubigerversammlung
19.07.2024
Gläubigerversammlung
19.12.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Einrichtungsgegenständen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lions at Work GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurden mehrere Gläubigerversammlungen im schriftlichen Verfahren zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters einberufen. Dabei ging es unter anderem um den Abschluss von Vergleichen mit der Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH und der Ippen Stiftung sowie um die beabsichtigte Klageerhebung gegen die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Geschäftsführers wegen Geschäftsführerhaftung. Für die nachträglich angemeldeten Forderungen wurde ein Prüfungsstichtag festgelegt, an dem schriftliche Widersprüche bei Gericht eingehen müssen. Die Unterlagen zur Einsicht liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 43/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 13467 eingetragenen Lions at Work GmbH, Annette-Allee 41, 48149 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes-Magnus Wagner, Annette-Allee 41, 481…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 43/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 13467 eingetragenen Lions at Work GmbH, Annette-Allee 41, 48149 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes-Magnus Wagner, Annette-Allee 41, 48149 Münster
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.02.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 223 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
72 IN 43/21
Amtsgericht Münster, 22.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 43/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 13467 eingetragenen Lions at Work GmbH, Annette-Allee 41, 48149 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes-Magnus Wagner, Annette-Allee 41, 481…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 43/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 13467 eingetragenen Lions at Work GmbH, Annette-Allee 41, 48149 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes-Magnus Wagner, Annette-Allee 41, 48149 Münster
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖNIG Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
wird Termin für eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren (§ 5 InsO)
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen (§§ 160, 161 InsO), hier: Vergleichsabschluss mit der Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH. Diese zahlt zur Abgeltung aller bestehenden Ansprüche aus Insolvenzanfechtung 25.000,00 € an die Insolvenzmasse,
bestimmt auf den 02.02.2024.
Spätestens an diesem Tag müssen die Stellungnahmen der Gläubiger bei Gericht eingehen.
Der Antrag des Verwalters auf Einberufung der Gläubigerversammlung nebst Ablichtung des Vergleichs vom 27.12.2023 liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstraße 2, 48145 Münster, Raum 224 B, aus.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
72 IN 43/21
Amtsgericht Münster, 12.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 43/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 13467 eingetragenen Lions at Work GmbH, Annette-Allee 41, 48149 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes-Magnus Wagner, Annette-Allee 41, 481…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 43/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 13467 eingetragenen Lions at Work GmbH, Annette-Allee 41, 48149 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes-Magnus Wagner, Annette-Allee 41, 48149 Münster
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖNIG Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
wird Termin für eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren (§ 5 InsO)
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters. (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss eines Vergleiches mit der Ippen Stiftung. Durch den Vergleich verpflichtet sich die Ippen Stiftung einen Betrag in Höhe von 25.724,90 € zur Abgeltung der Ansprüche aus Insolvenzanfechtung an die Insolvenzmasse zu zahlen ,
bestimmt auf den 19.07.2024.
Spätestens an diesem Tag müssen die Stellungnahmen der Gläubiger bei Gericht eingehen.
Der Antrag des Verwalters auf Einberufung der Gläubigerversammlung nebst Ablichtung des Vergleichs vom 11.06.2024 bzw. 17.06.2024 liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstraße 2, 48145 Münster, Raum 224 B, aus.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters. als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
72 IN 43/21
Amtsgericht Münster, 28.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 43/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 13467 eingetragenen Lions at Work GmbH, Annette-Allee 41, 48149 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes-Magnus Wagner, Annette-Allee 41, 481…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 43/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 13467 eingetragenen Lions at Work GmbH, Annette-Allee 41, 48149 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes-Magnus Wagner, Annette-Allee 41, 48149 Münster
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über eine v. Insolvenzverwalter beabsichtigte (§§ 160, 161 InsO) Klageerhebung in Höhe von 500.000,00 € gegen die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Geschäftsführers wegen dessen Geschäftsführerhaftung gem. § 15b InsO
Termin bestimmt auf
Freitag, 19.12.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen d. Sachw. als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
72 IN 43/21
Amtsgericht Münster, 28.11.2025
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