Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LITHEC GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 134377
EUID
DED2601V.HRB134377
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 40/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
01.05.2025 , 09:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.06.2025
Berichtstermin
14.07.2025 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
14.07.2025 , 09:30 Uhr
Widerspruchsfrist Ende
06.03.2026
Widerspruchsfrist Ende
30.04.2026
Insolvenzplantermin
03.06.2026 , 13:30 Uhr
Widerspruchsfrist Ende
19.06.2026
Insolvenzplantermin
24.06.2026 , 09:00 Uhr
Aufhebung
22.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von elektronischen und elektromechanischen Geräten, Entwicklung von Anwendersoftware sowie Handel mit Computerhard- und Software.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LITHEC GmbH ist am 01.05.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Es wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Anke Keller als Sachwalterin bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 06.06.2025 anzumelden. Am 05.06.2025 hat die Sachwalterin Masseunzulänglichkeit angezeigt. Im weiteren Verfahrensverlauf sind Termine zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan für den 03.06.2026 sowie für den 24.06.2026 anberaumt worden. Zudem finden Prüfungstermine bzw. Fristen zur Anmeldung nachträglicher Forderungen statt, wobei die aktuellste Bekanntmachung eine Frist bis zum 08.06.2026 vorsieht.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LITHEC GmbH ist am 01.05.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Es wird in Eigenverwaltung geführt, wobei Rechtsanwältin Anke Keller als Sachwalterin bestellt ist. Die Sachwalterin hat angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt. Gläubiger konnten…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LITHEC GmbH ist am 01.05.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Es wird in Eigenverwaltung geführt, wobei Rechtsanwältin Anke Keller als Sachwalterin bestellt ist. Die Sachwalterin hat angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt. Gläubiger konnten ihre Forderungen bis zum 06.06.2025 anmelden. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin sind am 14.07.2025 anberaumt worden. Im weiteren Verlauf wurden mehrere Nachtragsverfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen durchgeführt, wobei Widerspruchsfristen bis April und Juni 2026 bestanden. Termin zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan wurde auf den 03.06.2026 sowie später auf den 24.06.2026 festgesetzt. Das Verfahren ist nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 22.07.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 40/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, …
IN 40/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin
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1. Die Prüfung der bis 30.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 30-32 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 40/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, …
IN 40/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin
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1. Die Prüfung der bis 04.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 21-29 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 06.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 40/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, …
IN 40/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin
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Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Mittwoch, 03.06.2026, 13:30 Uhr
Sitzungssaal 2, Bahnhofstr. 18, 82515 Wolfratshausen
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 40/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, …
IN 40/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin
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hat die Sachwalterin am 05.06.2025 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 06.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 40/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, Schlüterstr…
IN 40/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin
Geschäftszweig/Beschäftigung: Herstellung und Vertrieb v. elektronischen u. elektromechanischen Geräten, Entwicklung v. Anwendersoftware sowie Handel mit Computerhard- und Software
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.05.2025 um 09.15 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet
3. Die Sachwalterin wird ermächtigt ein Verfahrenskonto zu führen und die aus Anfechtungen genierten liquiden Mittel sowie die nicht zur laufenden Betriebsfortführung erforderlichen liquiden Mittel der Schuldnerin einzuziehen und zu verwalten.
4. Zur Sachwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Anke Keller
Herzogstraße 9, 80803 München
Telefon: +49(89)6137285-0
Telefax: +49(89)6137285-51
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 06.06.2025 bei der Sachwalterin schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; die Sachwalterin kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Die Sachwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Sachwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
6. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 14.07.2025, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 3, Bahnhofstr. 18, 82515 Wolfratshausen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
7. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 14.07.2025, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 3, Bahnhofstr. 18, 82515 Wolfratshausen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
8. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Sachwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
9. Die Sachwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 24.02.2025 beim Insolvenzgericht Wolfratshausen eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 02.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 40/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, …
IN 40/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin
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Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Mittwoch, 24.06.2026, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 2, Bahnhofstr. 18, 82515 Wolfratshausen
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 09.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 40/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, …
IN 40/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin
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1. Die Prüfung der bis 08.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 33 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 40/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, …
IN 40/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin, Gz.: 0014/2025 -Lithec GmbH -Sanierung
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Beschluss: Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Sachwalterin Rechtsanwältin Anke Keller, Herzogstraße 9, 80803 München, wurden festgesetzt.
Hinweis: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der vorläufigen Sachwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der vorläufigen Sachwalterin vom 09.04.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 416.828,97 EUR auszugehen.
Die vorläufige Sachwalterin beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um XX %.
Auf die ausführliche Begründung in ihrem Antrag vom 09.04.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12a, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um XX % gerechtfertigt. Die vorläufige Sachwalterin war im Rahmen der ca. dreimonatigen Betriebsfortführung des schuldnerischen Unternehmens in den laufenden Geschäftsbetrieb sowohl begleitend als auch überwachend vollständig eingebunden. Hierfür war der beantragte Zuschlag in Höhe von XX % zu gewähren. Des Weiteren begleitete die vorläufige Sachwalterin intensiv Übertragungs- und Sanierungsbemühungen der Schuldnerin, wofür ein weiterer Zuschlag in Höhe von XX % zu berücksichtigen war. Ferner war ein Zuschlag in Höhe von XX % für die Prüfung bestehender Vertragsverhältnisse anzusetzen. Hier gestalteten sich insbesondere die betrieblichen Altersversorgungsverhältnisse äußerst aufwändig und haftungsträchtig.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die Schuldnerin wurde zu dem Antrag gehört, Einwendungen wurden nicht erhoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 13.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 40/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, …
IN 40/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin, Gz.: 0014/2025 -Lithec GmbH -Sanierung
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Beschluss: Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Sachwalterin Rechtsanwältin Anke Keller, Herzogstraße 9, 80803 München, wurden festgesetzt.
Hinweis: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der Sachwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe: [auszugsweise]
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Sachwalterin vom 19.03.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 497.245,25 EUR auszugehen.
Die Sachwalterin beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um XX %.
Auf die ausführliche Begründung in ihrem Antrag vom 19.03.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um XX % gerechtfertigt. Der Insolvenzverwalterin ist für die Erstellung und Ausarbeitung des Insolvenzplans ein Zuschlag in Höhe von XX % sowie für die Prüfung äußerst tatsächlich und rechtlich komplexer Forderungsanmeldungen ein Zuschlag in Höhe von XX % zu gewähren.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die der Sachwalterin entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die Schuldnerin wurde zum Antrag gehört, Einwendungen wurden nicht erhoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 13.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 40/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, …
IN 40/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin, Gz.: 0014/2025 -Lithec GmbH -Sanierung
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Das Verfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 22.07.2026 aufgehoben.
Das Amt der Sachwalterin besteht insoweit fort (§ 261 Abs. 1 S. 2 InsO).
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 20.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 40/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, …
IN 40/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LITHEC GmbH, Carl-Feichtner-Ring 29, 83714 Miesbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fuchs Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 134377
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin, Gz.: 0014/2025 -Lithec GmbH -Sanierung
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Der Beschluss des Amtsgerichts Wolfratshausen vom 20.07.2026 wird wie folgt berichtigt:
Der Satz
„Das Amt der Sachwalterin besteht insoweit fort (§ 261 Abs. 1 S. 2 InsO).“
entfällt.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 22.07.2026
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