Aufhebung des VerfahrensMecklenburg-VorpommernHRB 13450
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Insolvenzprofil
LiWell UG (haftungsbeschränkt)
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4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Rostock HRB 13450
EUID
DEN1206V.HRB13450
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
61 IN 451/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Benjamin Kappel
Adresse
null
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
16.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LiWell UG (haftungsbeschränkt) ist ein Verfahrensverlauf dokumentiert. Der Beschluss vom 13.05.2025 ist mangels Zustellung an den Insolvenzverwalter aufgehoben. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei der Prüfungsstichtag der 16.05.2025 ist. Der Insolvenzverwalter hat am 01.06.2026 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 451/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
LiWell UG (haftungsbeschränkt), Gerhard-Hauptmann-Straße 23, 18055 Rostock, vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Kappel
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 13450
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 16.09.2025 nachträglich ang…
61 IN 451/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
LiWell UG (haftungsbeschränkt), Gerhard-Hauptmann-Straße 23, 18055 Rostock, vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Kappel
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 13450
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 16.09.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 16.09.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
3. Der Beschluss vom 13.05.2025 wird mangels Zustellung an den Insolvenzverwalter aufgehoben.
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Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 22.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 451/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
LiWell UG (haftungsbeschränkt), Gerhard-Hauptmann-Straße 23, 18055 Rostock, vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Kappel
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 13450
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 01.06.2026 angezeigt…
61 IN 451/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
LiWell UG (haftungsbeschränkt), Gerhard-Hauptmann-Straße 23, 18055 Rostock, vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Kappel
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 13450
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 01.06.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 03.06.2026
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