Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LMM Last Mile Media Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Landsberger Str. 346, 80687 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 276136
EUID
DED2601V.HRB276136
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1500 IN 10087/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Erweiterung Aufgabengebiet
11.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Beteiligung an anderen Unternehmen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, Übernahme der Geschäftsführung bei solchen, insbesondere bei der LMM Last Mile Media GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München, deren Gegenstand der Betrieb einer Media-, PR-, Internet- und Werbeagentur, Erbringung von Marketing, Werbe-, Informations- und Kommunikationsdienstleistungen sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte, ausgenommen erlaubnispflichtige Geschäfte, ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der LMM Last Mile Media Verwaltungs GmbH mit Sitz in München ist Rechtsanwalt Thomas E. Funk als Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabengebiet wurde durch Beschluss vom 27.02.2025 erweitert. Er ist nun zusätzlich mit der abschließenden Prüfung der von Rechtsanwalt Axel W. Bierbach als Insolvenzverwalter der LMM Last Mile Media GmbH & Co. KG (Az: 1500 IN 1869/24) angemeldeten Forderung in Höhe von 27.415.911,83 € beauftragt. Diese Erweiterung umfasst alle Befugnisse zur Anforderung weiterer Unterlagen sowie die Durchführung von Verhandlungen und den Abschluss von Vereinbarungen zur teilweisen oder vollständigen Anerkennung der Forderung. In diesem spezifischen Bereich nimmt er allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters ein.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LMM Last Mile Media Verwaltungs GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht München (HRB 276136). Im Dezember 2024 wurde Rechtsanwalt Axel Bierbach als Insolvenzverwalter bestellt, wobei eine Berichtigung des Beschlusses vom 13.12.2024 am 30.12.2024 erfolgte. …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LMM Last Mile Media Verwaltungs GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht München (HRB 276136). Im Dezember 2024 wurde Rechtsanwalt Axel Bierbach als Insolvenzverwalter bestellt, wobei eine Berichtigung des Beschlusses vom 13.12.2024 am 30.12.2024 erfolgte. Am 27.02.2025 wurde Rechtsanwalt Thomas E. Funk zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Dessen Aufgabengebiet umfasst die abschließende Prüfung der vom Insolvenzverwalter Axel Bierbach angemeldeten Forderung in Höhe von 27.415.911,83 Euro. Am 11.09.2025 wurde das Aufgabengebiet des Sonderinsolvenzverwalters erweitert, um die Prüfung sämtlicher vom Gläubiger angemeldeter Forderungen zu übernehmen. In diesem Bereich hat der Sonderinsolvenzverwalter allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1500 IN 10087/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LMM Last Mile Media Verwaltungs GmbH, Landsberger Straße 88, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Reindl Richard und Spitza Anke Caren
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 276136
- Schuldnerin -
Verfahrensb…
1500 IN 10087/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LMM Last Mile Media Verwaltungs GmbH, Landsberger Straße 88, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Reindl Richard und Spitza Anke Caren
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 276136
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
FINKENHOF Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt
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Beschluss:
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1. Das Aufgabengebiet des mit Beschluss vom 27.02.2025 bestellten Sonderinsolvenzverwalters wird erweitert.
2. Der bestellte Sonderinsolvenzverwalter, Rechtsanwalt Thomas E. Funk, wird in Ergänzung und Ausweitung des bisherigen Auftrages mit der Prüfung sämtlicher von Herrn Rechtsanwalt Axel W. Bierbach als Insolvenzverwalter der LMM Last Mile Media GmbH & Co. KG (Az: 1500 IN 1869/24) im Insolvenzverfahren der Schuldnerin LMM Last Mile Media Verwaltungs GmbH angemeldeter Forderungen, inklusive aller Befugnisse in diesem Zusammenhang, insbesondere zur Anforderung von weiteren Unterlagen hierzu, Verhandlungen und Abschluss einer Vereinbarung zur ganzen oder teilweisen Anerkennung der Forderung mit dem Gläubiger, beauftragt. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 11.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1500 IN 10087/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LMM Last Mile Media Verwaltungs GmbH, Landsberger Straße 88, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Reindl Richard und Spitza Anke Caren
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 276136
- Schuldnerin -
Verfahrensb…
1500 IN 10087/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LMM Last Mile Media Verwaltungs GmbH, Landsberger Straße 88, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Reindl Richard und Spitza Anke Caren
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 276136
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
FINKENHOF Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Thomas E. Funk
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München
Telefon: +49(89)545110
Telefax: +49(89)54511444
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Axel Bierbach als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. LMM Last Mile Media GmbH & Co.KG (AZ: 1500 IN 1869/24) angemeldeten Forderung über € 27.415.911,83, inklusive aller Befugnisse in diesem Zusammenhang, insbesondere zur Anforderung von weiteren Unterlagen hierzu, Verhandlungen und Abschluss einer Vereinbarung zur ganzen oder teilweisen Anerkennung der Forderung mit dem Gläubiger.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1500 IN 10087/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LMM Last Mile Media Verwaltungs GmbH, Landsberger Straße 88, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Reindl Richard und Spitza Anke Caren
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 276136
- Schuldnerin -
Verfahrensb…
1500 IN 10087/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LMM Last Mile Media Verwaltungs GmbH, Landsberger Straße 88, 80339 München, vertreten durch die Geschäftsführer Reindl Richard und Spitza Anke Caren
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 276136
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
FINKENHOF Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt
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Beschluss:
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Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 13.12.2024 wird im Tenor in Ziffer 2 berichtigt:
Ziffer 2 des Tenors lautet richtigerweise:
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Axel Bierbach
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München
Telefon: +49(89)54511125
Telefax: +49(89)54511444
Email: info@mhbk.de
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Gründe:
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Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 30.12.2024
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