Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LOC IMPEX & TRADING Germany GmbH c/o Thanh Phuong Nguyen
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Runde Straße 6, 30161 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 211059
EUID
DEP2305.HRB211059
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 388/21
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Kerstin Becker
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
03.09.2025
Schlusstermin
11.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Im- und Export von Nahrungsmitteln, landwirtschaftlichen Produkten, Einrichtungsgegenständen und Unterhaltungselektronik sowie der Handel damit.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LOC IMPEX & TRADING Germany GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 03.09.2025 schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung erheben. Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LOC IMPEX & TRADING Germany GmbH ist beim Amtsgericht Offenbach am Main anhängig. Die Verfahrensbeteiligten konnten bis zum 03.09.2025 gegen nachträglich angemeldete Forderungen Widerspruch erheben. Das Gericht hat festgestellt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Mass…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LOC IMPEX & TRADING Germany GmbH ist beim Amtsgericht Offenbach am Main anhängig. Die Verfahrensbeteiligten konnten bis zum 03.09.2025 gegen nachträglich angemeldete Forderungen Widerspruch erheben. Das Gericht hat festgestellt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Zur Verteilung steht ein Betrag von 10.849,65 Euro vor Abzug der Verfahrenskosten zur Verfügung; die Summe der festgestellten Forderungen beträgt 112.672,20 Euro. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Dr. Kerstin Becker sind durch Beschluss des Gerichts festgesetzt worden. Ein schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung, Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist für den 11.08.2026 angesetzt. Forderungen bzw. Einwendungen waren bis zu diesem Datum beim Gericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 388/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LOC IMPEX & TRADING Germany GmbH c/o Thanh Phuong Nguyen, Hafeninsel 22, 63067 Offenbach am Main (AG Hannover, HRB 211059), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verf…
8 IN 388/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LOC IMPEX & TRADING Germany GmbH c/o Thanh Phuong Nguyen, Hafeninsel 22, 63067 Offenbach am Main (AG Hannover, HRB 211059), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 03.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 388/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LOC IMPEX & TRADING Germany GmbH c/o Thanh Phuong Nguyen, Hafeninsel 22, 63067 Offenbach am Main (AG Hannover, HRB 211059),hat die Insolvenzverwalterin gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werd…
8 IN 388/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LOC IMPEX & TRADING Germany GmbH c/o Thanh Phuong Nguyen, Hafeninsel 22, 63067 Offenbach am Main (AG Hannover, HRB 211059),hat die Insolvenzverwalterin gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Offenbach am Main, 06.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 388/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LOC IMPEX & TRADING Germany GmbH c/o Thanh Phuong Nguyen, Hafeninsel 22, 63067 Offenbach am Main (AG Hannover, HRB 211059), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle…
Geschäftsnummer: 8 IN 388/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LOC IMPEX & TRADING Germany GmbH c/o Thanh Phuong Nguyen, Hafeninsel 22, 63067 Offenbach am Main (AG Hannover, HRB 211059), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 388/21
In dem Insolvenzverfahren LOC IMPEX & TRADING Germany GmbH c/o Thanh Phuong Nguyen, Hafeninsel 22, 63067 Offenbach am Main (AG Hannover, HRB 211059), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht ein Betrag von 10.849,65 Euro vor Abzug der Verfahrenskosten zur Verfügung. Die …
Geschäftsnummer: 8 IN 388/21
In dem Insolvenzverfahren LOC IMPEX & TRADING Germany GmbH c/o Thanh Phuong Nguyen, Hafeninsel 22, 63067 Offenbach am Main (AG Hannover, HRB 211059), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht ein Betrag von 10.849,65 Euro vor Abzug der Verfahrenskosten zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 112.672,20 Euro.
Amtsgericht Offenbach am Main, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 388/21
In dem Insolvenzverfahren LOC IMPEX & TRADING Germany GmbH c/o Thanh Phuong Nguyen, Hafeninsel 22, 63067 Offenbach am Main (AG Hannover, HRB 211059),
wird schriftlicher Schlusstermin (§ 5 Absatz 2 InsO) zur
Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin,
Entscheidung der Gläubiger …
Geschäftsnummer: 8 IN 388/21
In dem Insolvenzverfahren LOC IMPEX & TRADING Germany GmbH c/o Thanh Phuong Nguyen, Hafeninsel 22, 63067 Offenbach am Main (AG Hannover, HRB 211059),
wird schriftlicher Schlusstermin (§ 5 Absatz 2 InsO) zur
Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18,
63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 11.08.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 388/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LOC IMPEX & TRADING Germany GmbH c/o Thanh Phuong Nguyen, Hafeninsel 22, 63067 Offenbach am Main (AG Hannover, HRB 211059),
sind die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin bzw. des Insolvenzverwalters sowie die Umsatzsteuer hierau…
Geschäftsnummer: 8 IN 388/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LOC IMPEX & TRADING Germany GmbH c/o Thanh Phuong Nguyen, Hafeninsel 22, 63067 Offenbach am Main (AG Hannover, HRB 211059),
sind die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin bzw. des Insolvenzverwalters sowie die Umsatzsteuer hieraus durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen (§ 64 Abs. 2 S. 2 InsO).
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.
Es folgen der Tenor der Entscheidung (ohne die festgesetzten Beträge, welche durch ein dreimaliges "x" (xxx) ersetzt werden), die Gründe der Entscheidung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung:
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Kerstin Becker festgesetzt auf:
1. xxx Euro Nettovergütung nach InsVV
2. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. xxx Euro Auslagen zuzüglich
4. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
5. xxx Euro Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Vorschüsse sind entsprechend anzurechnen.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
In vorliegendem Verfahren wurden keine Zuschläge geltend gemacht.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 12.500,00 Euro ausgegangen.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Die Insolvenzverwalterin bzw. der Insolvenzverwalter hat weiterhin Anspruch auf Auslagenersatz nach § 8 InsVV. Die Insolvenzverwalterin bzw. der Insolvenzverwalter kann anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 %, danach 10 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,- Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des Verwalters beträgt. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen (§ 8 Abs. 3 InsVV). In vorliegendem Fall sind fünf angefangene Tätigkeitsjahre zu berücksichtigen, weshalb hier der maximale Pauschsatz von 30 % anzusetzen ist.
Auslagen für gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragene Zustellungen wurden nicht geltend gemacht.
Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, sofern der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Sofern dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen, die befristete Erinnerung ebenfalls innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. In Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann eine sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13+15, 64283 Darmstadt eingelegt werden.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 06.07.2026.
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