Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Löbbering Aluminiumbau GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRA 2560
EUID
DER2707.HRA2560
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
85 IN 1/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte MÖNIG Wirtschaftskanzlei
Rolle
Verfahrensbevollmächtigte
Kanzlei
Rechtsanwälte MÖNIG Wirtschaftskanzlei
Adresse
Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
Termine & Fristen
Aufhebung Termin
08.03.2024
Termin Gläubigerversammlung
15.03.2024 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin / Stichtag Widerspruch
13.09.2024
Prüfungsstichtag
05.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Löbbering Aluminiumbau GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Amtsgericht Münster hat die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung der lfd. Nr. 67 im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag für diesen Vorgang ist der 05.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Forderung bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster zur Einsicht aus. Zudem war ursprünglich für den 15.03.2024 ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über einen Vergleichsvorschlag gegen den Gesellschafter und Geschäftsführer Herrn Stefan Löbbering angesetzt. Dieser Termin wurde jedoch am 08.03.2024 aufgehoben, da ein verbesserter Vergleichsvorschlag aufgrund neuer Informationen ausgearbeitet werden soll. Gegen den Beschluss zur Forderungsprüfung steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung offen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Löbbering Aluminiumbau GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Der Schuldner wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Löbbering Aluminiumbau Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Termine zur Beschlussfassung …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Löbbering Aluminiumbau GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Der Schuldner wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Löbbering Aluminiumbau Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Termine zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über vergleichsweise Erledigungen von Ansprüchen gegen den Geschäftsführer Herrn Stefan Löbbering bestimmt und teilweise wieder aufgehoben. Zunächst war für den 15.03.2024 ein Termin angesetzt, der am 08.03.2024 wegen der Ausarbeitung eines verbesserten Vergleichsvorschlags aufgehoben wurde. Ein weiterer Termin für den 13.09.2024 wurde im schriftlichen Verfahren zur Beschlussfassung über einen Vergleich in Höhe von 235.000,00 EUR bestimmt. Aktuell wird eine nachträglich angemeldete Forderung (lfd. Nr. 67) geprüft. Der Prüfungsstichtag hierfür ist der 05.08.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte MÖNIG Wirtschaftskanzlei.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 1/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 2560 eingetragenen Löbbering Aluminiumbau GmbH & Co. KG, Von-Braun-Straße 23, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Hand…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 1/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 2560 eingetragenen Löbbering Aluminiumbau GmbH & Co. KG, Von-Braun-Straße 23, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 3445 eingetragene Löbbering Aluminiumbau Verwaltungsgesellschaft mbH, von-Braun-Straße 23, 48683 Ahaus, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Löbbering, von-Braun-Straße 23, 48683 Ahaus,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 67 wird im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 212 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
85 IN 1/20
Amtsgericht Münster, 05.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 1/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 2560 eingetragenen Löbbering Aluminiumbau GmbH & Co. KG, Von-Braun-Straße 23, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Hand…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 1/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 2560 eingetragenen Löbbering Aluminiumbau GmbH & Co. KG, Von-Braun-Straße 23, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 3445 eingetragene Löbbering Aluminiumbau Verwaltungsgesellschaft mbH, von-Braun-Straße 23, 48683 Ahaus, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Löbbering, von-Braun-Straße 23, 48683 Ahaus,
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die von dem Verwalter beabsichtigte vergleichsweise Erledigung von etwaigen Ansprüchen gegen den Gesellschafter und Geschäftsführer der Löbbering Aluminiumbau Verwaltungsgesellschaft mbH, Herrn Stefan Löbbering, gegen Zahlung von 200.000,00 EUR (§§ 160, 161 InsO)
Termin bestimmt auf
Freitag, 15.03.2024, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
85 IN 1/20
Amtsgericht Münster, 23.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 1/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 2560 eingetragenen Löbbering Aluminiumbau GmbH & Co. KG, Von-Braun-Straße 23, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Hand…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 1/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 2560 eingetragenen Löbbering Aluminiumbau GmbH & Co. KG, Von-Braun-Straße 23, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 3445 eingetragene Löbbering Aluminiumbau Verwaltungsgesellschaft mbH, von-Braun-Straße 23, 48683 Ahaus, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Löbbering, von-Braun-Straße 23, 48683 Ahaus,
wird der auf den 15.03.2024, 9:30 Uhr bestimmte Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung aufgehoben.
Aufhebungsgrund:
Ausarbeitung eines verbesserten Vergleichsvorschlags aufgrund neuer Informationen.
85 IN 1/20
Amtsgericht Münster, 08.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 1/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 2560 eingetragenen Löbbering Aluminiumbau GmbH & Co. KG, Von-Braun-Straße 23, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Hand…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 1/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 2560 eingetragenen Löbbering Aluminiumbau GmbH & Co. KG, Von-Braun-Straße 23, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 3445 eingetragene Löbbering Aluminiumbau Verwaltungsgesellschaft mbH GmbH, von-Braun-Straße 23, 48683 Ahaus, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Löbbering, von-Braun-Straße 23, 48683 Ahaus,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖNIG Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
wird Termin für eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren (§ 5 InsO)
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: über die von dem Verwalter beabsichtigte vergleichsweise Erledigung von etwaigen Ansprüchen gegen den Gesellschafter und Geschäftsführer der Löbbering Aluminiumbau Verwaltungsgesellschaft mbH, Herrn Stefan Löbbering, gegen Zahlung von 235.000,00 EUR nebst etwaigem Erlös in Höhe von 50 % aus dem Rechtsstreit beim Landgericht Münster, Az.: 110 O 52/23 bzw. etwaiger Abtrennungen und Instanzen, (§§ 160, 161 InsO) bestimmt auf den 13.09.2024.
Spätestens an diesem Tag müssen die Stellungnahmen der Gläubiger bei Gericht eingehen.
Der Antrag des Verwalters auf Einberufung der Gläubigerversammlung nebst Ablichtung des Entwurfs des Vergleichs liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstraße 2, 48145 Münster, Raum 212 B, aus.
Gehen bis zum Stichtag am 13.09.2024 keine schriftlichen Äußerungen stimmberechtigter Gläubiger ein (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zur besonders bedeutsamen Rechtshandlung des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
85 IN 1/20
Amtsgericht Münster, 20.08.2024
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