Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LOFT-IST.COM GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Bahnhofstraße 78, 55218 Ingelheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 48888
EUID
DET2304V.HRB48888
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bingen am Rhein
Aktenzeichen
4 IN 44/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
20.03.2025 , 13:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.04.2025
Berichtstermin
22.05.2025
Prüfungstermin
22.05.2025
Gläubigerversammlung
27.05.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit, die Erstellung und der Umbau von Immobilien zu Wohn- oder Gewerbezwecken.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LOFT-IST.COM GmbH ist am 20.03.2025 um 13:30 Uhr durch das Amtsgericht Bingen am Rhein eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Hirner bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 22.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 22.05.2025. Am 25.06.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LOFT-IST.COM GmbH ist am 20.03.2025 um 13:30 Uhr durch das Amtsgericht Bingen am Rhein eröffnet worden. Rechtsanwalt Michael Hirner ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 22.04.2025. Der Stichtag für den Berichts- und …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LOFT-IST.COM GmbH ist am 20.03.2025 um 13:30 Uhr durch das Amtsgericht Bingen am Rhein eröffnet worden. Rechtsanwalt Michael Hirner ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 22.04.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 22.05.2025. Am 27.05.2025 findet eine besondere Gläubigerversammlung statt, in der über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters beschlossen wird, darunter die freihändige Veräußerung von Grundbesitz in Gau-Algesheim und die Aufnahme eines Rechtsstreits von erheblichem Streitwert. Am 25.06.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 44/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LOFT-IST.COM GmbH, vertr. d. d. GF Mehmet Aksoy, Bahnhofstraße 78, 55218 Ingelheim (AG Mainz, HRB 48888), hat der Insolvenzverwalter am 25.06.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden s…
4 IN 44/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LOFT-IST.COM GmbH, vertr. d. d. GF Mehmet Aksoy, Bahnhofstraße 78, 55218 Ingelheim (AG Mainz, HRB 48888), hat der Insolvenzverwalter am 25.06.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 25.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 44/24: Über das Vermögen der LOFT-IST.COM GmbH, vertr. d. d. GF Mehmet Aksoy, Bahnhofstraße 78, 55218 Ingelheim (AG Mainz, HRB 48888), ist am 20.03.2025 um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Michael Hirner, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611-1504-60, Fax…
4 IN 44/24: Über das Vermögen der LOFT-IST.COM GmbH, vertr. d. d. GF Mehmet Aksoy, Bahnhofstraße 78, 55218 Ingelheim (AG Mainz, HRB 48888), ist am 20.03.2025 um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Michael Hirner, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611-1504-60, Fax: 0611-150452.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.04.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 22.05.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (22.04.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (22.05.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 24.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 44/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LOFT-IST.COM GmbH, vertr. d. d. GF Mehmet Aksoy, Bahnhofstraße 78, 55218 Ingelheim (AG Mainz, HRB 48888), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 27.05.2025, 10:00 Uhr, Saal 101, Gerichtsgebäude, Mainzer Straße…
4 IN 44/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LOFT-IST.COM GmbH, vertr. d. d. GF Mehmet Aksoy, Bahnhofstraße 78, 55218 Ingelheim (AG Mainz, HRB 48888), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 27.05.2025, 10:00 Uhr, Saal 101, Gerichtsgebäude, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Gau-Algesheim Blatt 9518 und 9519
- die Aufnahme eines Rechtsstreits von erheblichem Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 29.04.2025
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