Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Logistik-Zentrum in Halden GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Werkzeugstraße 1, 58093 Hagen
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 2529
EUID
DER2602.HRB2529
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
106 IN 100/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Jan Janßen
Adresse
Feithstr. 177, 58097 Hagen
Termine & Fristen
Antragstellung
19.10.2023
Masseunzulänglichkeit
01.01.2024
Eröffnung
01.01.2024 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.02.2024
Einsichtnahme Unterlagen
12.02.2024
Berichtstermin
26.02.2024
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Logistik-Zentrums in Halden, insbesondere die Lagerung und Verwaltung von Produkten aller Art sowie der Versand von fremden und eigenen Waren und Gegenständen, sowie die Durchführung aller für die Erreichung des Geschäftszwecks notwendigen und nützlichen Rechtsgeschäfte. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Logistik-Zentrum in Halden GmbH ist am 01.01.2024 um 11:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung wurde von der Schuldnerin am 19.10.2023 gestellt. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Jan Janßen ernannt. Am 01.01.2024 ging die Anzeige des Insolvenzverwalters ein, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.02.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 26.02.2024. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Die Forderungstabelle und der Bericht des Verwalters werden ab dem 12.02.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 100/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 2529 eingetragenen Logistik-Zentrum in Halden GmbH, Werkzeugstr. 1, 58093 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Detlef Roth, Uhlandstr. 3, 58089 Hagen
…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 100/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 2529 eingetragenen Logistik-Zentrum in Halden GmbH, Werkzeugstr. 1, 58093 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Detlef Roth, Uhlandstr. 3, 58089 Hagen
ist am 01.01.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
106 IN 100/23
Amtsgericht Hagen, 03.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 100/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 2529 eingetragenen Logistik-Zentrum in Halden GmbH, Werkzeugstr. 1, 58093 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Detlef Roth, Uhlandstr. 3, 58089 Hagen
Geschäftszweig: Betrieb ei…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 100/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 2529 eingetragenen Logistik-Zentrum in Halden GmbH, Werkzeugstr. 1, 58093 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Detlef Roth, Uhlandstr. 3, 58089 Hagen
Geschäftszweig: Betrieb eines Logistik-Zentrums in Halden, insbesondere die Lagerung und Verwaltung...
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2024, um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Jan Janßen, Feithstr. 177, 58097 Hagen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 26.02.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 12.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
106 IN 100/23
Amtsgericht Hagen, 01.01.2024
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