Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lohmann, Maxim
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Adresse
Sontraer Straße 21, 60386 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 48719
EUID
DEM1201.HRA48719
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
810 IN 712/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Einwendungsfrist
14.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren Maxim Lohmann, handelnd unter WerkstattPLUS e.K., ist die Verwertung der Insolvenzmasse beendet. Dem Insolvenzverwalter wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Die Gläubiger können bis zum 14.07.2025 schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main erheben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände stellen. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren Maxim Lohmann, Sontraer Straße 21, 60386 Frankfurt, betragen die zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen 455.523,74 €. Es ist kein Massebestand vorhanden, um etwaige Insolvenzforderungen zu bedienen.
Frankfurt am Main, den 02.06.2025 Amtsgericht Insolvenzgericht Frankfurt am Main
In dem Insolvenzverfahren Maxim Lohmann, Sontraer Straße 21, 60386 Frankfurt, betragen die zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen 455.523,74 €. Es ist kein Massebestand vorhanden, um etwaige Insolvenzforderungen zu bedienen.
Frankfurt am Main, den 02.06.2025 Amtsgericht Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main 19.05.2025 - Insolvenzgericht - 810 IN 712/22 L-5-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Maxim Lohmann, geboren am 21.11.1988 An den Krautgärten 15 65760 Eschborn handelnd unter WerkstattPLUS e.K., Sontraer Straße 21, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 48719)
werden …
Amtsgericht Frankfurt am Main 19.05.2025 - Insolvenzgericht - 810 IN 712/22 L-5-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Maxim Lohmann, geboren am 21.11.1988 An den Krautgärten 15 65760 Eschborn handelnd unter WerkstattPLUS e.K., Sontraer Straße 21, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 48719)
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR x
Auslagen EUR x
Zustellungsauslagen EUR x
Umsatzsteuer EUR x
Summe EUR x
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 39.224,22 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR x, die insbesondere aufgrund der fehlenden Übersicht der Geschäftsvorfälle und dem sich hierdurch ergebenden erheblichen Ermittlungsaufwand, die Behinderungen durch den obstruktiven Schuldner sowie die erhebliche Belastung durch Aussonderungsberechtige wegen der eingelagerten Reifen, inklusiv der Rückfragen der Ermittlungsbehörde Seitens des Insolvenzverwalters geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 55% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR x rechtfertigt. Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde-bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 712/22 L-5-6 In dem Insolvenzverfahren Maxim Lohmann, geboren am 21.11.1988, An den Krautgärten 15, 65760 Eschborn, handelnd unter WerkstattPLUS e.K., Sontraer Straße 21, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 48719), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nach…
810 IN 712/22 L-5-6 In dem Insolvenzverfahren Maxim Lohmann, geboren am 21.11.1988, An den Krautgärten 15, 65760 Eschborn, handelnd unter WerkstattPLUS e.K., Sontraer Straße 21, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 48719), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 14.07.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 19.05.2025
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