Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LOM Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 120525
EUID
DEK1101.HRA120525
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 212/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Jennie Best
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Telefon
040 - 43 20 80 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.05.2026 , 12:59 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 21.05.2026 im Antragsverfahren über das Vermögen der LOM Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Falkenried 4, 20251 Hamburg, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Antragstellerin ist vertreten durch die LOM Gastronommiegesellschaft mbH als persönlich haftende Gesellschafterin sowie den Geschäftsführer Cemal Kaynar. Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jennie Best bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 212/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LOM Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Falkenried 4, 20251 Hamburg (AG Hamburg, HRA 120525), vertr. d.: 1. Verwaltung LOM Gastronommiegesellschaft mbH, Falkenried 4, 20251 Hamburg, (persönlich haftende Ges…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 212/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LOM Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Falkenried 4, 20251 Hamburg (AG Hamburg, HRA 120525), vertr. d.: 1. Verwaltung LOM Gastronommiegesellschaft mbH, Falkenried 4, 20251 Hamburg, (persönlich haftende Gesellschafter), 2. Cemal Kaynar,, (Geschäftsführer),
ist am 21.05.2026 um 12:59 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, Tel.: 040 - 43 20 80 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67c IN 212/26
Amtsgericht Hamburg, 21.05.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
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