Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 31126
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Insolvenzprofil
Lorik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bahnhofstr. 151, 44575 Castrop-Rauxel
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 31126
EUID
DER2402.HRB31126
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
253 IN 75/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
11.02.2025
Fristende Stellungnahme
09.10.2025
Aufhebung
14.01.2026 , 11:31 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Abbrucharbeiten, Montage fertiger Teile, Planung und Durchführung von Trockenbauarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lorik GmbH ist beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 253 IN 75/21 anhängig. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Britta Hoff, hat die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis der Forderungen eingereicht. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligt hatten sich bis zum 09.10.2025 schriftlich zu äußern. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 54.507,00 EUR. Für die Verteilung steht jedoch kein Betrag zur Verfügung (0,00 EUR). Die Vergütung der Insolvenzverwalterin wurde auf Grundlage einer Insolvenzmasse von 4.850,66 EUR festgesetzt. Das Verfahren ist am 14.01.2026 mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lorik GmbH ist beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 253 IN 75/21 anhängig. Die gesetzlich vertretene Geschäftsführerin ist Frau Arif Nazifov Sadakov. Rechtsanwältin Britta Hoff wurde als Insolvenzverwalterin bestellt. Im Verlauf des Verfahrens wurden die Vergütun…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lorik GmbH ist beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 253 IN 75/21 anhängig. Die gesetzlich vertretene Geschäftsführerin ist Frau Arif Nazifov Sadakov. Rechtsanwältin Britta Hoff wurde als Insolvenzverwalterin bestellt. Im Verlauf des Verfahrens wurden die Vergütung und Auslagen der Verwalterin festgesetzt, wobei eine Insolvenzmasse von 4.850,66 EUR zugrunde gelegt wurde. Das Gericht hat der Schlussrechnung sowie dem Schlussverzeichnis der Forderungen zugestimmt. Die Gläubiger hatten Gelegenheit, im schriftlichen Verfahren bis zum 09.10.2025 Stellung zu nehmen. Für die Verteilung an die Insolvenzgläubiger stand kein Betrag zur Verfügung (0,00 EUR). Das Verfahren ist heute, am 14.01.2026, um 11:31 Uhr mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 75/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31126 eingetragenen Lorik GmbH, Bahnhofstr. 151, 44575 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arif Nazifov Sadakov,
Insolvenzverwalterin: Rec…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 75/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31126 eingetragenen Lorik GmbH, Bahnhofstr. 151, 44575 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arif Nazifov Sadakov,
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Britta Hoff, Limperstraße 19, 45657 Recklinghausen
wird heute, am 14.01.2026, um 11:31 Uhr mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
253 IN 75/21
Amtsgericht Dortmund, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 75/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31126 eingetragenen Lorik GmbH, Bahnhofstr. 151, 44575 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arif Nazifov Sadakov,
sind die Vergütung und…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 75/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31126 eingetragenen Lorik GmbH, Bahnhofstr. 151, 44575 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arif Nazifov Sadakov,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 4.850,66 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf den 1-fachen Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 24.07.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.308 eingesehen werden.
253 IN 75/21
Amtsgericht Dortmund, 28.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 75/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31126 eingetragenen Lorik GmbH, Bahnhofstr. 151, 44575 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arif Nazifov Sadakov,
hat das Gericht der Sc…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 75/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31126 eingetragenen Lorik GmbH, Bahnhofstr. 151, 44575 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arif Nazifov Sadakov,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 54.507,00 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.308 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
253 IN 75/21
Amtsgericht Dortmund, 29.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 75/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31126 eingetragenen Lorik GmbH, Bahnhofstr. 151, 44575 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arif Nazifov Sadakov,
wird der Schlussvertei…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 75/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31126 eingetragenen Lorik GmbH, Bahnhofstr. 151, 44575 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arif Nazifov Sadakov,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
09.10.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- ggf. der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.308 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
253 IN 75/21
Amtsgericht Dortmund, 28.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 75/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31126 eingetragenen Lorik GmbH, Bahnhofstr. 151, 44575 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arif Nazifov Sadakov,
Die nachträglich angem…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 75/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31126 eingetragenen Lorik GmbH, Bahnhofstr. 151, 44575 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arif Nazifov Sadakov,
Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 16 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.02.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.308 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
253 IN 75/21
Amtsgericht Dortmund, 14.01.2025
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