Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 92580
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Insolvenzprofil
low lights studios gmbh
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 92580
EUID
DER1101.HRB92580
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 230/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. David Georg
Adresse
Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.04.2025
Berichtstermin
07.05.2025 , 14:00 Uhr
Prüfungstermin
07.05.2025 , 14:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der low lights studios gmbh ist am 01.03.2025 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Düsseldorf eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. David Georg ernannt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 16.04.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 07.05.2025 um 14:00 Uhr im Amtsgericht Düsseldorf angesetzt. In diesem Termin soll auch über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, einschließlich der Veräußerung des Unternehmens und des Warenlagers, beschlossen werden. Die Forderungstabelle wird ab dem 23.04.2025 zur Einsicht niedergelegt. Am 05.03.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit droht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 230/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der low lights studios gmbh, Königsallee 14, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ilias Belyamna, Heinrich-Heine-Gärten 5, 40549 Düsseldorf
ist am 05.03.2025 bei Gericht die Anzeige des Inso…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 230/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der low lights studios gmbh, Königsallee 14, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ilias Belyamna, Heinrich-Heine-Gärten 5, 40549 Düsseldorf
ist am 05.03.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit droht. (§§ 208 bis 210 InsO).
505 IN 230/24
Amtsgericht Düsseldorf, 06.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 230/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92580 eingetragenen low lights studios gmbh, Königsallee 14, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ilias Belyamna,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Übersc…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 230/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92580 eingetragenen low lights studios gmbh, Königsallee 14, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ilias Belyamna,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2025, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. David Georg, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 07.05.2025, 14:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung und die Übertragung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, ggf. an besonders Interessierte,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
505 IN 230/24
Düsseldorf, 01.03.2025
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