Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LoWa GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hildegardstraße 5, 42897 Remscheid
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 30914
EUID
DER1608.HRB30914
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
506 IN 38/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Peter Neu
Adresse
Elberfelder Straße 39, 42853 Remscheid
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.07.2025 , 11:02 Uhr
Eröffnung
01.11.2025 , 10:52 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.12.2025
Einsicht Unterlagen
29.12.2025
Prüfungstermin
12.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Beratung und Durchführung von logistischen Abläufen für Messen und sonstigen Veranstaltungen jeglicher Art, nationaler und internationaler Güterkraftverkehr, sowie Vermittlung von Speditions- und Transportaufträgen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der LoWa GmbH ist am 31.07.2025 um 11:02 Uhr die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Insolvenzverfahren ist am 01.1erm 2025 um 10:52 Uhr aufgrund eines Antrags der Schuldnerin vom 14.07.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Neu ist als Insolvenzverwalter bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 15.12.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 12.01.2026. Die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 29.12.2025 zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 38/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30914 eingetragenen LoWa GmbH, Hildegardstr. 5, 42897 Remscheid, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Gesine Uhlenhaut, Sandbergstr. 22,…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 38/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30914 eingetragenen LoWa GmbH, Hildegardstr. 5, 42897 Remscheid, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Gesine Uhlenhaut, Sandbergstr. 22, 88477 Schwendi und Herrn Riccardo Quintiero, Opphofer Str. 176, 42109 Wuppertal
ist am 31.07.2025, um 11:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Neu, Elberfelder Straße 39, 42853 Remscheid bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
506 IN 38/25
Amtsgericht Wuppertal, 31.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 38/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30914 eingetragenen LoWa GmbH, Hildegardstr. 5, 42897 Remscheid, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Gesine Uhlenhaut, Sandbergstr. 22, 88477 Schwendi und Herrn Riccardo Q…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 38/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30914 eingetragenen LoWa GmbH, Hildegardstr. 5, 42897 Remscheid, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Gesine Uhlenhaut, Sandbergstr. 22, 88477 Schwendi und Herrn Riccardo Quintiero, Opphofer Str. 176, 42109 Wuppertal
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.11.2025, um 10:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Neu, Elberfelder Straße 39, 42853 Remscheid.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.12.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 12.01.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 29.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
506 IN 38/25
Wuppertal, 01.11.2025
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