Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 15434
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Insolvenzprofil
LPW-Blasberg GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hauptstraße 67, 58452 Witten
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 15434
EUID
DER2201.HRB15434
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
100 IN 27/19
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Schran
Adresse
Huestr. 34, 44787 Bochum
Termine & Fristen
Einstellung
21.04.2026 , 15:07 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Wartung und Ersatzteilversorgung von galvanotechnischen und abwassertechnischen Anlagen und Systemen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LPW-Blasberg GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB15434, wird heute, am 21.04.2026, um 15:07 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO). Die gesetzlich vertretene Geschäftsführerin ist Frau Ursula Gemarius de Kepper. Als Verfahrensbevollmächtigter ist Rechtsanwalt Dr. Schran bestellt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 27/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB15434 eingetragenen LPW-Blasberg GmbH, Hauptstr. 67, 58452 Witten, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ursula Gemarius de Kepper, Schneer Weg 32, 58454 Witten
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Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 27/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB15434 eingetragenen LPW-Blasberg GmbH, Hauptstr. 67, 58452 Witten, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ursula Gemarius de Kepper, Schneer Weg 32, 58454 Witten
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Schran, Huestr. 34, 44787 Bochum
wird heute, am 21.04.2026, um 15:07 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
100 IN 27/19
Amtsgericht Hagen, 21.04.2026
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