Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LRS Planung & Technologie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Detlev-Karsten-Rohwedder-Str. 5, 41564 Kaarst
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 7670
EUID
DER1102.HRB7670
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 70/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Amtsausübung vorläufiger Verwalter
30.06.2016
Ende Amtsausübung vorläufiger Verwalter
16.10.2016
Schlussverteilung zugestimmt
05.02.2025
Stellungnahmefrist
19.03.2025
Vergütungsfestsetzung
27.03.2025
Vergütungsfestsetzung
04.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Planung und Projektierung von technischen Anlagen aller Art, die Fertigung von Maschinen aller Art, sowie Handel, der Im- und Export mit Waren aller Art sowie die Durchführung von Bauvorhaben für selbstgenutzte Gebäude.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LRS Planung & Technologie GmbH ist Gegenstand einer Festsetzung der Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dieser hat sein Amt vom 30. Juni 2016 bis zum 16. Oktober 2016 ausgeübt. Die Vergütungsfestsetzung erging am 4. Mai 2026 durch das Amtsgericht Düsseldorf. Parallel dazu wird über das Insolvenzverfahren der X-Leuchten UG (haftungsbeschränkt) & Co KG berichtet. Hier hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 19. März 2025 Stellung zu nehmen. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 186.639,55 EUR, wobei für die Verteilung ca. 0,00 EUR zur Verfügung stehen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters in diesem Verfahren wurden am 27. März 2025 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 138/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 7670 eingetragenen LRS Planung & Technologie GmbH, Detlef-Karsten-Rohwedder-Str. 5, 41564 Kaarst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Vladimir Serg…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 138/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 7670 eingetragenen LRS Planung & Technologie GmbH, Detlef-Karsten-Rohwedder-Str. 5, 41564 Kaarst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Vladimir Sergounin, Winnendonk 3 a, 40667 Meerbusch und Herrn Viktor Riffel, Am Getau 1, 41352 Korschenbroich
werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 30.06.2016 bis zum 16.10.2016 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 18.09.2025 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 eingesehen werden.
502 IN 138/16
Amtsgericht Düsseldorf, 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 70/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRA 7670 eingetragenen X-Leuchten UG (haftungsbeschränkt) & Co KG, Virchowstr. 10, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin X-Leuchten Ve…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 70/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRA 7670 eingetragenen X-Leuchten UG (haftungsbeschränkt) & Co KG, Virchowstr. 10, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin X-Leuchten Verwaltungs UG
(haftungsbeschränkt), Virchowstraße 10, 41539 Dormagen, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Julia Meisenberg, Virchowstraße 10, 41539 Dormagen,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 19.03.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters,
Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen,
Entscheidung der Gläubiger über eventuell nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 aus.
503 IN 70/22
Amtsgericht Düsseldorf, 05.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 70/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRA 7670 eingetragenen X-Leuchten UG (haftungsbeschränkt) & Co KG, Virchowstr. 10, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Regis…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 70/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRA 7670 eingetragenen X-Leuchten UG (haftungsbeschränkt) & Co KG, Virchowstr. 10, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19672 eingetragene X-Leuchten Verwaltungs UG
(haftungsbeschränkt), Virchowstraße 10, 41539 Dormagen, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Julia Meisenberg
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 186.639,55 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
503 IN 70/22
Amtsgericht Düsseldorf, 05.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 70/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRA 7670 eingetragenen X-Leuchten UG (haftungsbeschränkt) & Co KG, Virchowstr. 10, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Regis…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 70/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRA 7670 eingetragenen X-Leuchten UG (haftungsbeschränkt) & Co KG, Virchowstr. 10, 41539 Dormagen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 19672 eingetragene X-Leuchten Verwaltungs UG
(haftungsbeschränkt), Virchowstraße 10, 41539 Dormagen, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Julia Meisenberg
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.01.2025.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
503 IN 70/22
Amtsgericht Düsseldorf, 27.03.2025
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