Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LS BOESNER GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Augustenthalerstraße 87, 56567 Neuwied
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 24885
EUID
DET2214V.HRB24885
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 7/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Bekanntmachung der Vergütungsfestsetzung
16.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
ist die Herstellung und der Handel mit Verbindungselementen sowie der Erwerb, das Halten sowie das Verwalten von Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LS BOESNER GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens sind die Vergütung und die Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Michael Herbst festgesetzt worden. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuwied eingesehen werden. Die Festsetzung der Vergütung erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitaufwands und des Umfangs der Tätigkeit des Ausschussmitglieds unter Anwendung des Vergütungsrahmens des § 17 InsVV. Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten das Recht auf sofortige Beschwerde oder, falls die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde und der Streitwert 200,00 EUR nicht übersteigt, auf befristete Erinnerung offen. Die Frist für die Einlegung beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 7/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LS BOESNER GmbH, Augustenthalerstraße 87, 56567 Neuwied (AG Montabaur, HRB 24885), vertr. d.: 1. Christoph Trapp, Tannenweg 1, 82335 Berg, (Geschäftsführer), 2. Roland Hans Eugen Spatz, Zwiedineckstraße 38, 80999 München, (Geschäftsführer), sind Vergütung und …
21 IN 7/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LS BOESNER GmbH, Augustenthalerstraße 87, 56567 Neuwied (AG Montabaur, HRB 24885), vertr. d.: 1. Christoph Trapp, Tannenweg 1, 82335 Berg, (Geschäftsführer), 2. Roland Hans Eugen Spatz, Zwiedineckstraße 38, 80999 München, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Michael Herbst festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Neuwied eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand und dem Umfang der Tätigkeit Rechnung zu tragen.
Es wurde der Vergütungsrahmen des § 17 InsVV zu Grunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die erstatteten Tätigkeitsberichte sowie den Vergütungsantrag.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neuwied, 16.12.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.