Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LS kitchen GmbH (vormals LauterbachSchaap Einrichtungen GmbH)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 87473
EUID
DEM1201.HRB87473
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1097/24 L-5-8
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Eröffnung
23.01.2025 , 15:58 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.04.2025
Frist für Einwendungen und Anträge
12.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der LS kitchen GmbH (vormals LauterbachSchaap Einrichtungen GmbH) ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 28.04.2025 anzumelden. Einwendungen oder Anträge gegen die Forderungsanmeldungen sind bis zum 12.05.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einzureichen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Am 23.01.2025 um 15:58 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LS kitchen GmbH (vormals LauterbachSchaap Einrichtungen GmbH) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing b…
Am 23.01.2025 um 15:58 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LS kitchen GmbH (vormals LauterbachSchaap Einrichtungen GmbH) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 1452/24, 810 IN 1520/24, 810 IN 1782/24 und 810 IN 46/25 verbunden; das vorliegende Verfahren führt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 28.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge zur Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 12.05.2025 beim Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1097/24 L-5-8 Am 23.01.2025 um 15:58 Uhr ist das Insolvenzverfahren LS kitchen GmbH (vormals LauterbachSchaap Einrichtungen GmbH), Gwinnerstraße 42, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 87473),
vertreten durch:
Wolfram Baudler, Hölderlinstraße 16, 60316 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffne…
810 IN 1097/24 L-5-8 Am 23.01.2025 um 15:58 Uhr ist das Insolvenzverfahren LS kitchen GmbH (vormals LauterbachSchaap Einrichtungen GmbH), Gwinnerstraße 42, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 87473),
vertreten durch:
Wolfram Baudler, Hölderlinstraße 16, 60316 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 05 15 55, Fax: 069/ 15 05 15 39, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 28.04.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 12.05.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 19.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1097/24 L-33-: In dem Insolvenzverfahren LS kitchen GmbH (vormals LauterbachSchaap Einrichtungen GmbH), Gwinnerstraße 42, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 87473),
vertreten durch:
Wolfram Baudler, Hölderlinstraße 16, 60316 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 23.01.2025 um 15:58 Uhr d…
810 IN 1097/24 L-33-: In dem Insolvenzverfahren LS kitchen GmbH (vormals LauterbachSchaap Einrichtungen GmbH), Gwinnerstraße 42, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 87473),
vertreten durch:
Wolfram Baudler, Hölderlinstraße 16, 60316 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 23.01.2025 um 15:58 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 05 15 55, Fax: 069/ 15 05 15 39, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 1452/24 L-33-, 810 IN 1520/24 L-33-, 810 IN 1782/24 L-33- und 810 IN 46/25 L-33- verbunden. Das Verfahren 810 IN 1097/24 L-33- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 23.01.2025
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