Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 9161
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LSI Oberflächentechnik UG (haftungsbeschränkt)
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Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 9161
EUID
DER2602.HRB9161
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
106 IN 64/15
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ernst Wiesner
Adresse
Kirchender Dorfweg 14, 58313 Herdecke
Termine & Fristen
Aufhebung
03.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LSI Oberflächentechnik UG (haftungsbeschränkt) ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Hagen unter dem Aktenzeichen 106 IN 64/15 geführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9161 eingetragen und hat seinen Sitz in Ennepetal. Gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Gabriela Rosa Ifländer war der Rechtsanwalt Ernst Wiesner als Insolvenzverwalter bestellt. Mit Beschluss vom 03.07.2026 ist das Verfahren formell beendet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 64/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9161 eingetragenen LSI Oberflächentechnik UG (haftungsbeschränkt), Milsper Str. 129 + 131, 58256 Ennepetal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Gabriela Rosa Ifländer, Hag…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 64/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9161 eingetragenen LSI Oberflächentechnik UG (haftungsbeschränkt), Milsper Str. 129 + 131, 58256 Ennepetal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Gabriela Rosa Ifländer, Hagener Str. 279 a, 58285 Gevelsberg
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Ernst Wiesner, Kirchender Dorfweg 14, 58313 Herdecke
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
106 IN 64/15
Amtsgericht Hagen, 03.07.2026
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