Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere solchen, die im Bereich der Vermittlung oder Durchführung von Laborleistungen und entsprechenden Berichterstellungen, auch im medizinischen Bereich, der Herstellung und des Vertriebs von Nahrungsergänzungsmitteln und sonstigen Produkten, insbesondere im Bereich der Fitness, Gesundheit und Ernährung, sowie der Herstellung und des Vertriebs von Software und der Digitalisierung von Abläufen im Gesundheitssektor oder in mit den vorgenannten zusammenhängenden Bereichen tätig sind. Daneben ist Gegenstand des Unternehmens auch die eigene Tätigkeit in den vorstehenden Bereichen, insbesondere Overhead-Funktionen in Bezug auf Forschung und Entwicklung, IT, Logistik, Abrechnung und Personalwesen, sowie das Erbringen von diesbezüglichen Dienstleistungen an Tochterunternehmen oder Dritte, nicht aber das Erbringen von ärztlichen Leistungen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LTY HUB GmbH ist beim Amtsgericht Köln anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 27003 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Andreas Hinkel vertreten. Das Verfahren befindet sich in einer fortgeschrittenen Phase mit mehreren Terminierungen. Ursprünglich war für den 12.11.2025 eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Vergleiche anberaumt worden, welche jedoch aufgrund von Verhinderung auf den 19.11.2025 verlegt wurde. Parallel dazu finden prüfende Maßnahmen statt: Für nachträglich angemeldete Forderungen ist ein Prüfungsstichtag festgelegt. In einer früheren Bekanntmachung war der 06.09.2024 als Prüfungsstichtag genannt, in einer späteren Mitteilung wird der 24.06.2026 als Termin für den schriftlichen Widerspruch bei Forderungsprüfungen angegeben. Die entsprechenden Tabellen sind ab dem jeweiligen Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Rechtsbehelfe gegen die Beschlüsse können innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
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