Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LU-PO Kfz-Technik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 77694
EUID
DEF1103R.HRB77694
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
36l IN 5455/18
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
20.02.2026
Widerspruchsfrist
13.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LU-PO Kfz-Technik GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Lars Schmidt, wird vom Amtsgericht Charlottenburg behandelt. Am 20.02.2026 hat das Gericht beschlossen, die Prüfung der bis zu diesem Datum nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen bis zum 13.03.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Forderungstabelle und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36l IN 5455/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LU-PO Kfz-Technik GmbH, Lipaer Straße 7, 12203 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Lars Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 77694
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 20.02.2026 b…
36l IN 5455/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LU-PO Kfz-Technik GmbH, Lipaer Straße 7, 12203 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Lars Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 77694
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 20.02.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 20.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3-8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36l IN 5455/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LU-PO Kfz-Technik GmbH,
Lipaer Straße 7, 12203 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Lars Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 77694
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO…
36l IN 5455/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LU-PO Kfz-Technik GmbH,
Lipaer Straße 7, 12203 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Lars Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 77694
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Anhörung zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 09.01.2026
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.08.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 09.01.2026
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36l IN 5455/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LU-PO Kfz-Technik GmbH,
Lipaer Straße 7, 12203 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Lars Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 77694
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 52.364,…
36l IN 5455/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LU-PO Kfz-Technik GmbH,
Lipaer Straße 7, 12203 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Lars Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 77694
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 52.364,95 EUR steht ein Betrag von 50.179,59 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.07.2026
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