Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LUB Lukas Entertainment GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 47657
EUID
DEM1201.HRB47657
Insolvenzgericht
Gericht
Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
925/07 L-4-9
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Nikolaus Lutz
Adresse
Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Beschlussdatum
21.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LUB Lukas Entertainment GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist mit der Nachtragsverteilung beauftragt. Für die Vergütung des Insolvenzverwalters wird eine Festsetzung vorgenommen, die auf Grundlage des Wertes des nachträglich zu verteilenden Vermögens und ohne Anwendung von Regelsätzen erfolgt. Die Festsetzung der Vergütung ist angemessen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 925/07 L-4-9 : In dem Insolvenzverfahren LUB Lukas Entertainment GmbH, Lortzingstraße 14 a, 60318 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 47657),
vertreten durch:
Nikolaus Lutz, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), werden für den mit der Nachtragsverteilung beauftragten Insolvenzverwalter festgesetzt:
Verg…
810 IN 925/07 L-4-9 : In dem Insolvenzverfahren LUB Lukas Entertainment GmbH, Lortzingstraße 14 a, 60318 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 47657),
vertreten durch:
Nikolaus Lutz, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), werden für den mit der Nachtragsverteilung beauftragten Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: € XXX
Umsatzsteuer: € XXX
Summe: € XXX
Gründe:
Unter Anwendung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 12.10.2006 (IX ZB 294/05) ist auf Grundlage des Wertes des nachträglich zu verteilenden Vermögens, mithin der vereinnahmten Masse, die Vergütung des mit der Nachtragsverteilung beauftragten Insolvenzverwalters allein nach den Umständen des Einzelfalls, ohne Anwendung von Regelsätzen festzusetzen.
Aufgrund Dauer, Umfang und Schwierigkeitsgrad der Vorarbeiten zu der angeordneten Nachtragsverteilung ist die Festsetzung einer Vergütung von netto € XXX angemessen aber auch ausreichend.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei den o. g. Gerichten einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 21.05.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.