Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ludus & Gaudium GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wanheimerstraße 129, 47053 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 26804
EUID
DER1202.HRB26804
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 3094/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Holger Rhode
Adresse
Philosophenweg 21, 47051 Duisburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.02.2026 , 09:17 Uhr
Eröffnung
01.05.2026 , 07:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.06.2026
Berichtstermin
27.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
ist die Gründung und der Betrieb von Spielhallenbetrieben, Spielotheken, die Aufstellung, die Vermietung und der Verkauf von Geldspielgeräten, Unterhaltungsgeräten und sonstigen Automaten bzw Geräten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ludus & Gaudium GmbH ist am 12.02.2026 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Rhode bestellt worden. Am 01.05.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgt auf Antrag einer Gläubigerin. Das Verfahren 620 IN 61/26 ist mit dem vorliegenden Verfahren verbunden worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.06.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.07.2026. Bis zu diesem Termin können Gläubiger Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Forderungstabelle und der Bericht des Insolvenzverwalters sind ab dem 29.06.2026 zur Einsicht niedergelegt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 3094/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 26804 eingetragenen Ludus & Gaudium GmbH, Wanheimer Straße 129, 47053 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mihai Sosu, Gitschiner …
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 3094/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 26804 eingetragenen Ludus & Gaudium GmbH, Wanheimer Straße 129, 47053 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mihai Sosu, Gitschiner Str. 99, 47053 Duisburg
Geschäftszweig: Gründung und Betrieb von Spielhallenbetrieben, Spielotheken, Geldspielgeräte, Unterhaltungsgeräte, Automaten
ist am 12.02.2026, um 09:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Rhode, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 3094/25
Amtsgericht Duisburg, 12.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 3094/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 26804 eingetragenen Ludus & Gaudium GmbH, Wanheimer Straße 129, 47053 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mihai Sosu, Gitschiner Str. 99, 47053 Duisburg
Geschäftszwe…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 3094/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 26804 eingetragenen Ludus & Gaudium GmbH, Wanheimer Straße 129, 47053 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mihai Sosu, Gitschiner Str. 99, 47053 Duisburg
Geschäftszweig: Gründung und Betrieb von Spielhallenbetrieben, Spielotheken, Geldspielgeräte, Unterhaltungsgeräte, Automaten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2026, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.12.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 620 IN 3094/25 und 620 IN 61/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Holger Rhode, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.07.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 29.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
UniCredit Bank AG -- HypoVereinsbank, IBAN DE82 3022 0190 0047 1817 98 .
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
620 IN 3094/25
Duisburg, 01.05.2026
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