Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lüdtke, Bodo Oliver
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRA 3991
EUID
DEG1103.HRA3991
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 428/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Knut Rebholz
Adresse
Gerichtsplatz 7, 03046 Cottbus
Termine & Fristen
Eröffnung
14.02.2025 , 10:33 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.03.2025
Einsicht der Unterlagen
08.04.2025
Berichts- und Prüfstichtag
06.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Herrn Bodo Oliver Lüdtke, handelnd unter Lumesstech - Oliver Lüdtke e. K., ist am 14.02.2025 um 10:33 Uhr eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Knut Rebholz. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 25.0erm 2025 beim Verwalter anzumelden. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist der 06.05.2025. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.04.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus zur Einsicht niedergelegt. Der Schuldner erlangt die Restschuldbefreiung unter Einhaltung der gesetzlichen Obliegenheiten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Bodo Oliver Lüdtke, Am Güterbahnhof 2, 15711 Königs Wusterhausen, wird das Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners (Beratung von Kunden zu Themen des Submetering, Messdienstleistungen im Submetering, Ablesung, Austausch und Wartung sowie Verkauf von …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Bodo Oliver Lüdtke, Am Güterbahnhof 2, 15711 Königs Wusterhausen, wird das Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners (Beratung von Kunden zu Themen des Submetering, Messdienstleistungen im Submetering, Ablesung, Austausch und Wartung sowie Verkauf von Wasserzählern, Heizkostenverteilern und Wärmemengen-Zählern sowie Einbau, Austausch und Wartung von Rauchwarnmeldern) nicht vom Insolvenzbeschlag erfasst und Ansprüche aus derselben Tätigkeit können nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.
Cottbus, den 12. März 2025, 63 IN 428/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Bodo Oliver Lüdtke, geb. Schwach, geb. am 15.12.1981, handelnd unter Lumesstech - Oliver Lüdtke e. K., HRA 3991 CB Amtsgericht Cottbus, Am Güterbahnhof 2, 15711 Königs Wusterhausen, wurde am 14.02.2025, um 10:33 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzver…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Bodo Oliver Lüdtke, geb. Schwach, geb. am 15.12.1981, handelnd unter Lumesstech - Oliver Lüdtke e. K., HRA 3991 CB Amtsgericht Cottbus, Am Güterbahnhof 2, 15711 Königs Wusterhausen, wurde am 14.02.2025, um 10:33 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Knut Rebholz, Gerichtsplatz 7, 03046 Cottbus. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Dienstag, 6. Mai 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss, sind ebenfalls bis zum Berichts- und Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Der Schuldner erlangt die Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten gem. §§ 295, 295 a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 nicht vorliegen (§ 287 a InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 17. Februar 2025, Az.: 63 IN 428/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Bodo Oliver Lüdtke, geb. Schwach, geb. am 15.12.1981, Am Güterbahnhof 2, 15711 Königs Wusterhausen, erlangt der Schuldner die Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten gem. §§ 295, 295 a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Bodo Oliver Lüdtke, geb. Schwach, geb. am 15.12.1981, Am Güterbahnhof 2, 15711 Königs Wusterhausen, erlangt der Schuldner die Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten gem. §§ 295, 295 a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 nicht vorliegen (§ 287 a InsO). Amtsgericht Cottbus, 17. Februar 2025, Az.: 63 IN 428/24
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