Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 131173
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Insolvenzprofil
Lüken GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 131173
EUID
DEP3210.HRB131173
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 99/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Birte Seydlitz
Adresse
Neue Str. 1, 26316 Varel
Telefon
04451/973 12 0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.07.2025 , 16:09 Uhr
Eröffnung
01.09.2025 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.10.2025
Prüfungstermin
03.11.2025
Prüfungstermin
07.05.2026
Widerspruchsfrist
01.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lüken GmbH in Jever ist am 01.09.2025 eröffnet worden. Zuvor war am 31.07.2025 im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Birte Seydlitz zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Mit der Eröffnung des Verfahrens wurde die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen bis zum 13.10.2025 festgesetzt. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 03.11.2025. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zu verschiedenen Verfahrensfragen bei Gericht eingehen. Zudem sollen nachträglich angemeldete, nicht nachrangige Forderungen bis zum 07.05.2026 geprüft werden. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen kann bis zum 01.06.2026 Widerspruch erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 10 IN 99/25
In dem Insolvenzverfahren Lüken GmbH, Sillensteder Straße 3, 26441 Jever (AG Oldenburg, HRB 131173), vertr. d.: Treuhand Rechtsberatung Hochhäusler, Wurthmann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Langenweg 55, 26125 Oldenburg (Oldenburg), (Bevollmächtigte), sollen die bis 07.05.202…
Geschäfts-Nr. 10 IN 99/25
In dem Insolvenzverfahren Lüken GmbH, Sillensteder Straße 3, 26441 Jever (AG Oldenburg, HRB 131173), vertr. d.: Treuhand Rechtsberatung Hochhäusler, Wurthmann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Langenweg 55, 26125 Oldenburg (Oldenburg), (Bevollmächtigte), sollen die bis 07.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis einschließlich 01.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 99/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lüken GmbH, Sillensteder Straße 3, 26441 Jever, vertr. d.: Catherina Neubauer, Langenweg 55, 26125 Oldenburg (Oldenburg), (Bevollmächtigte), ist am 31.07.2025 um 16:09 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. …
10 IN 99/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lüken GmbH, Sillensteder Straße 3, 26441 Jever, vertr. d.: Catherina Neubauer, Langenweg 55, 26125 Oldenburg (Oldenburg), (Bevollmächtigte), ist am 31.07.2025 um 16:09 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Birte Seydlitz, Neue Str. 1, 26316 Varel, Tel.: 04451/913880, Fax: 04451/913839, E-Mail: info@sp-inso.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 31.07.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 99/25 : Über das Vermögen der Lüken GmbH, Sillensteder Straße 3, 26441 Jever (AG Oldenburg, HRB 131173), vertr. d.: Treuhand Rechtsberatung Hochhäusler, Wurthmann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Langenweg 55, 26125 Oldenburg (Oldenburg), (Bevollmächtigte), ist am 01.09.2025 um 11:00 Uhr das Insol…
10 IN 99/25 : Über das Vermögen der Lüken GmbH, Sillensteder Straße 3, 26441 Jever (AG Oldenburg, HRB 131173), vertr. d.: Treuhand Rechtsberatung Hochhäusler, Wurthmann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Langenweg 55, 26125 Oldenburg (Oldenburg), (Bevollmächtigte), ist am 01.09.2025 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Birte Seydlitz, Neue Str. 1, 26316 Varel, Tel.: 04451/973 12 0, E-Mail: info@kanzlei-seydlitz.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.10.2025 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 03.11.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (13.10.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (03.11.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 09.09.2025
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